Artikel-Informationen
erstellt am:
29.11.2022
Ansprechpartner/in:
Katrin Angerstein als Pressesprecherin
Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecherin
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-379
Die Klägerin ist eine Kirche in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Bundesweit gehören ihr 150 Kirchengemeinden mit ca. 32.000 Mitgliedern an.
Bereits 1993 setzte sie die "Richtlinie über den Datenschutz in der Selbstständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche" mit Teilregelungen zum Datenschutz in Kraft. 2018 beschloss die Klägerin eine neue Richtlinie, die vorläufig bis zur 14. Kirchensynode am 24.05.2019 galt. Die 14. Kirchensynode hat wiederum eine neue Richtlinie beschlossen, die zum 01.08.2019 in Kraft trat und im Wesentlichen dem Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland entspricht.
In der Folgezeit kam es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Beteiligten, infolge derer die Klägerin Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht erhob. Die Beteiligten streiten insbesondere über die Fragen, ob die Richtlinie der Klägerin den Anforderungen von Art. 91 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entspricht und ob die Klägerin darüber hinaus berechtigt ist, aus ihrem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht heraus eigene Datenschutzvorschriften in Kraft zu setzen. Art. 91 DSGVO regelt, unter welchen Voraussetzungen die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung geltenden Datenschutzvorschriften von Kirchen Fortbestand haben können. Weiterhin geht es um die Frage, ob die Kirche der Datenschutzaufsicht der Beklagten unterfällt.
Verhandlungsbeginn ist am 29.11.2022 um 9:30 in Sitzungssaal 04 im Fachgerichtszentrum.
Az.: 10 A 1195/21
Artikel-Informationen
erstellt am:
29.11.2022
Ansprechpartner/in:
Katrin Angerstein als Pressesprecherin
Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecherin
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-379