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Streit um Baugenehmigung für Umbau eines Hauses in der sog. Silberseesiedlung in Langenhagen

4. Kammer verhandelt am 28.04.2015 die Klage eines Grundstückseigentümers gegen die Rücknahme einer ihm von der Stadt Langenhagen zuvor erteilten Baugenehmigung.


Der Kläger ist Eigentümer eines Grundstücks, auf dem in den 50-er Jahren auf der Grundlage des damals gültigen Planungsrechts ein Gebäude in sog. halboffener Bauweise errichtet wurde. Die Nachbargrundstücke sind ebenfalls in halboffener Bauweise bebaut. Der aktuelle, aus dem Jahr 1987 stammende Bebauungsplan sieht demgegenüber eine offene Bauweise vor. Im Jahr 2012 erteilte die Stadt dem Kläger eine Baugenehmigung für die Aufstockung sowie den An- und Umbau seines Hauses. Dagegen legte die im Verfahren beigeladene Nachbarin Widerspruch ein und rügte die Verletzung von Abstandsvorschriften. Diesem Widerspruch gab die Stadt Langenhagen statt und hob die Baugenehmigung wieder auf.

Der Kläger hält die ihm zunächst erteilte Baugenehmigung für rechtmäßig. Die Beigeladene habe seinerzeit die Zustimmung zur Eintragung einer Baulast erteilt, zu der es aus anderen Gründen nicht gekommen sei. Außerdem habe die Stadt Langenhagen ihm zugesagt, den im Übrigen rechtswidrigen Bebauungsplan zu ändern.

Im Hinblick auf die auch von der Stadt Langenhagen als unbefriedigend empfundene planungsrechtliche Situation beschloss der Verwaltungsausschuss im März 2013 die Aufstellung eines Änderungsbebauungsplans. Der Beschluss wurde im September 2014 öffentlich bekannt gemacht.

Beginn der Sitzung um 11.00 Uhr in Sitzungssaal 2

Aktenzeichen: 4 A 6655/13

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.04.2015

Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange

Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750352
Fax: 0511 89750400

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