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Streit um amtliche Anerkennung als natürliches Mineralwasser

9. Kammer verhandelt am 27.06.2012 um 10.00 Uhr im Saal 4 über die Klage der "Weyher Mineralbrunnen" gegen Bescheide des LAVES, die diese Anerkennung versagen.


Die Klägerin wendet sich gegen den Widerruf der Amtlichen Anerkennung und Nutzungsgenehmigung für die Quelle "St. Godehard" und erstrebt die amtliche Anerkennung und Nutzungsgenehmigung für die Brunnen "St. Willehad" und "Weyher Mineralbrunnen".

Die Klägerin fördert die Mineralwässer auf ihrem Betriebsgelände in Weyhe-Dreye seit ca. 1980 bzw. 1986. Während die Brunnen "St. Willehad" und "Weyher Mineralbrunnen" bei Inkrafttreten der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung 1984 als genehmigt galten, erhielt der Brunnen "St. Godehard" 1987 danach seine Anerkennung und Nutzungsgenehmigung.

Seit 1989 bestehen Bedenken bei den Genehmigungsbehörden, ob die (gesundheitlich unbedenklichen) Wässer die Anerkennungsvoraussetzungen für natürliches Mineralwasser erfüllen, weil der Verdacht besteht, dass Weserwasser in das geförderte Wasser eindringt.

Die Bezirksregierung Hannover widerrief 2004 die amtliche Anerkennung und Nutzungsgenehmigung für die Quelle "St. Godehard". Zugleich lehnte sie die fiktiven Genehmigungen für die beiden anderen Brunnen ab.

2011 wies das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) den dagegen erhobenen Widerspruch zurück, denn die Klägerin habe nicht belegen können, dass ihre drei Brunnen nicht von Weserwasser infiltriert würden.

Dagegen hat die Klägerin Klage erhoben. Sie verweist darauf, dass ihr Wasser vollkommen schadstofffrei sei.

Aktenzeichen: 9 A 50/12

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.06.2012

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