Artikel-Informationen
erstellt am:
07.03.2013
Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher
Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400
Die Kläger, die aus Burgwedel und der Wedemark stammen, hatten bereits im Jahr 2009 bzw. 2010 Klage gegen Bescheide erhoben, in denen aha für das Jahr 2009 bzw. 2010 Abfallbeseitigungsgebühren festsetzte. Diese Bescheide hat aha im Hinblick darauf, dass das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht im Herbst letzten Jahres die Abfallgebührensatzung für nichtig erklärt hat, mittlerweile aufgehoben.
Trotz Aufhebung dieser Bescheide lehnen die Kläger die Abgabe von - das gerichtliche Verfahren beendenden - Erledigungserklärungen ab, solange aha nicht erklärt, auch die für die Folgejahre ergangenen - von den Klägern nicht angefochtenen - Bescheide aufzuheben, bereits gezahlte Gebühren zu erstatten und bis zum Erlass einer wirksamen Abfallgebührensatzung keine Gebühren zu erheben. Aha lehnt dies unter Hinweis auf die Bestandskraft der für die Folgejahre ergangenen Gebührenbescheide ab.
Aktenzeichen: 9 A 148/11, 9 A 153/11 und 9 A 221/11
Beginn der Verhandlungen um 10.00 Uhr in Saal 2
Im Zusammenhang mit von aha erhobenen Abfallbeseitigungsgebühren sind bei Gericht noch weitere Klageverfahren gegen aha anhängig. Diese betreffen die Frage, inwieweit es sich bei von aha bzw. den beauftragten Kommunen nach der Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts versandten Schreiben über zu zahlende Abfallgebühren um - gerichtlich anfechtbare - neue Bescheide handelt oder lediglich um - nicht gerichtlich anfechtbare - nachrichtliche Mitteilungen. Weitere Verfahren sind zu der Frage anhängig, ob Grundstückseigentümer einen Anspruch darauf haben, dass im Hinblick auf die unwirksame Gebührensatzung auch bereits bestandskräftige Gebührenbescheide aufgehoben werden. Wann diese Verfahren mündlich verhandelt werden, lässt sich noch nicht absehen.
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erstellt am:
07.03.2013
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VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher
Verwaltungsgericht Hannover
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30175 Hannover
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