Niedersachsen klar Logo

Streit um Abberufungen als Örtliche Einsatzleiter im Rettungsdienst des LK Schaumburg

Presseberichterstattung über angebliche Missstände löste Umstrukturierung aus


Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts verhandelt am 12.9.2018 in drei Verfahren die Klagen von zwei ehrenamtlichen Organisatorischen Leitern in der Örtlichen Einsatzleitung des Rettungsdienstes im Landkreis Schaumburg gegen ihre Abberufung. Die Örtliche Einsatzleitung wird von der Integrierten Regionalleitstelle Schaumburg/Nienburg bei Großschadensereignissen im Rettungsdienst vor Ort eingesetzt und besteht aus einem Leitenden Notarzt und einem Organisatorischen Leiter. Sie übernimmt erforderlichenfalls die Aufgaben der Rettungsleitstelle am Einsatzort. Beide Kläger waren hierzu in den Jahren 2000 bzw. 2017 vom Landkreis Schaumburg als Organisatorische Leiter bestellt worden. Nachdem es 2016 zu anonymen Beschwerdebriefen aus dem Rettungsdienst und anonymen Strafanzeigen gegen Bedienstete des Landkreises Schaumburg wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten im Einsatzablauf gekommen war, erklärte ein früherer Leitstellenmitarbeiter, dass er einzelne dieser Schriftstücke verfasst bzw. versandt hätte, ein Schreiben jedoch vom Kläger X verfasst worden sei und dieser auch die Idee zu einem weiteren Schreiben entwickelt hätte. Die Presse berichtete über angebliche Missstände im Rettungsdienst. Der Landkreis Schaumburg sah deshalb das notwendige Vertrauensverhältnis zum Kläger X als gestört an und stellte ihn unter Anordnung der sofortigen Vollziehung von seinem Dienst in der Örtlichen Einsatzleitung frei. Die Kammer lehnte sein dagegen gerichtetes vorläufiges Rechtsschutzgesuch ab. Mit seiner Klage im Hauptsacheverfahren 7 A 7072/16 wendet er sich nach wie vor gegen seine Freistellung. Mitte 2017 änderte der Landkreis Schaumburg seine Organisationsstruktur für die Örtliche Einsatzleitung und setzt seitdem nur noch Mitarbeiter der Integrierten Regionalleitstelle Schaumburg/Nienburg als Organisatorische Leiter ein. Hierzu zählt der Kläger X nicht. Danach wurde die im Jahre 2000 erfolgte Bestellung des Klägers X zum Organisatorischen Leiter in der Örtlichen Einsatzleitung endgültig unter Hinweis auf das gestörte Vertrauensverhältnis und die geänderte Organisationsstruktur aufgehoben. Gegen diese Verfügung wendet sich der Kläger X im Verfahren 7 A 7420/17. Er bestreitet, die anonymen Veröffentlichungen veranlasst zu haben, und hält die Regelungen zur neuen Organisationsstruktur für zu unbestimmt. Er beansprucht eine Weiterbeschäftigung als Organisatorischer Leiter. Auch die erst im Frühjahr 2017 erfolgte Bestellung des Klägers Y zum Organisatorischen Leiter wurde vom LK Schaumburg in Folge der Organisationsänderung wieder aufgehoben. Hier wird die Maßnahme vom LK allerdings lediglich mit der veränderten Organisationsstruktur begründet, zumal der Kläger Y im Jahr 2016 im Rettungsdienst des Landkreises Schaumburg noch nicht mitgewirkt hatte. Auch der Kläger Y gehört nicht zum Personal der Integrierten Leitstelle Schaumburg/Nienburg, sondern ist Feuerwehrbeamter in einer anderen niedersächsischen Kommune. Er wendet sich ebenfalls gegen seine Abberufung; Az. 7 A 6964/17. Beginn: 10.00 Uhr im Sitzungssaal 3

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.09.2018

Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750352
Fax: 0511 89750400

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln