Artikel-Informationen
erstellt am:
14.12.2012
Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher
Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400
Der Kläger ist Eigentümer eines an der Marien- und Siebstraße gelegenen Grundstücks. Die beklagte Landeshauptstadt Hannover (LHH) baute die Siebstraße (eine Verbindung zwischen Aegidientorplatz und Höltystraße) im Jahre 2007 aus und zog die dadurch bevorteilten Grundstückseigentümer 2011 zu Beiträgen heran. Der Kläger wendet sich gegen seine Beteiligung an den Ausbaukosten im Wesentlichen mit dem Einwand, sein Grundstück werde durch die Marienstraße erschlossen. Nach Auffassung der LHH kann der Kläger sein Grundstück aber auch von der Siebstraße rückwärtig erreichen, was eine Heranziehung rechtfertige.
Für den Fall, dass der Kläger mit seinem Haupteinwand keinen Erfolg hat, wird es voraussichtlich auch um die Frage gehen, ob die LHH alle in Betracht kommenden Grundstücke in richtigem Umfang an dem Ausbauaufwand beteiligt hat. Zu klären ist dies unter anderem für das Grundstück, auf dem das sogenannte „Torhaus am Aegi“ errichtet wurde, das teilweise auf der Straßenfläche des Aegidientorplatzes und der Hildesheimer Straße steht bzw. - von Stahlseilen gehalten - darüber schwebt.
Die Verhandlung beginnt um 11.00 Uhr in Saal 2.
Aktenzeichen: 9 A 4772/11
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erstellt am:
14.12.2012
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VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher
Verwaltungsgericht Hannover
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