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Verhandlung über möglichen Verstoß gegen Werbegrundsätze

Split-Screen-Werbung bei „Das Supertalent“


Am 7. Februar 2024 verhandelt die 7. Kammer der Verwaltungsgerichts Hannover um 12:00 Uhr in Saal 4 über die Klage gegen eine medienrechtliche Beanstandung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt.

Die Klägerin ist Veranstalterin des Fernsehprogramms RTL. Während der Sendung „Das Supertalent“ am 11. Dezember 2021 erfolgte gegen 20:42 Uhr eine Split-Screen-Werbung für das „Google Phone“: Während kurz vor Beginn eines Werbeblocks das Studiopublikum gezeigt wird, erscheint auf der linken Seite des Bildschirms eine Werbefläche, die die Angaben „G Pixel“, „Das Google Phone Ein Phone wie du“ und „Werbung“ enthält. Die Werbeeinblendung läuft von links nach rechts über den Bildschirm und bildet die Vor- und Rückseite des beworbenen Smartphones ab, wobei durch das Display des Geräts die im laufenden Programm vorhandenen Zuschauerreihen zu sehen sind. Außerhalb der Werbefläche ist ebenfalls das (abgedunkelte) Studiopublikum zu sehen.

Mit Bescheid vom 6. Juli 2022 beanstandete die Beklagte, dass die Klägerin mit der Ausstrahlung dieser Split-Screen-Werbung die im Medienstaatsvertrag geforderte eindeutige optische Trennung von Programm und Werbefenster durch die räumliche und inhaltliche Überschneidung und Durchmischung von programmlichen und werblichen Inhalten nicht gewährleistet habe.

Az. 7 A 3303/22

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.02.2024

Ansprechpartner/in:
Katrin Angerstein als Pressesprecherin

Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecherin
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-379

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