Artikel-Informationen
erstellt am:
08.11.2022
Ansprechpartner/in:
Katrin Angerstein als Pressesprecherin
Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecherin
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-379
Vor dem Einzelrichter der 2. Kammer wird am morgigen Mittwoch, den 09. November 2022, die Klage eines Bundeswehrsoldaten verhandelt, der sich gegen seine fristlose Entlassung wendet.
Der Kläger ist mit dem Dienstgrad Gefreiter, vorgesehen für die Laufbahn der Mannschaften des Truppendienstes, als Soldat auf Zeit in die Bundeswehr eingetreten. Die Dienstzeit wurde auf vier Jahre festgesetzt. Im Oktober 2020 erhielt seine Dienststelle Kenntnis davon, dass er Mitglied in einer WhatsApp-Gruppe war, in der Bilder, Memes und Videos mit sittenwidrigen, rassistischen und pornographischen Inhalten geteilt worden sind. Die Durchsuchung seines Mobiltelefons förderte weitere einschlägige Mediendateien zutage.
Mit dem angegriffenen Bescheid vom 18. Januar 2021 entließ die beklagte Bundesrepublik Deutschland den Kläger fristlos aus dem Dienstverhältnis. Zur Begründung gab sie an, der Kläger habe schuldhaft gegen seine Pflicht zum treuen Dienen, zum Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung, zum Gehorsam und die Pflicht zum Wohlverhalten verstoßen, indem er rechtsextremistische und verfassungsfeindliche Inhalte in der WhatsApp-Gruppe versandt habe. Er habe das in ihn gesetzte Vertrauen missbraucht und gleichzeitig eine Dienstpflichtverletzung verwirklicht. Dies gefährde die militärische Ordnung, auch aufgrund der dem Verhalten innewohnenden Nachahmungsgefahr. Das Verhalten des Klägers sei im Falle eines Verbleibs im Dienst geeignet, das Ansehen der Bundeswehr ernstlich zu gefährden. Die Bundeswehr praktiziere eine „Null-Toleranz-Linie“ gegenüber jedem Fall extremistischer Betätigung.
Mit seiner am 06. April 2021 erhobenen Klage macht der Kläger geltend, dass die Vorgänge in der Chatgruppe Dritten nicht zugänglich und somit auch nicht geeignet gewesen seien, das Ansehen der Bundeswehr zu gefährden. Er bekenne sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und sei vielseitig sozial engagiert. Die Chatgruppe sei für ihn schwarzer Humor gewesen und hätte allenfalls eine Pflichtenmahnung gerechtfertigt. Er bedauere die Vorgänge und habe die Chatgruppe verlassen.
Verhandlungsbeginn ist am 09. November um 12:00 Uhr in Sitzungssaal 02 im Fachgerichtszentrum.
Az.: 2 A 3031/21
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erstellt am:
08.11.2022
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Katrin Angerstein als Pressesprecherin
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