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Sachstand zu den verwaltungsgerichtlichen Verfahren um das Stellenbesetzungsverfahren der Musikhochschule Hannover

6. Kammer lehnt Anträge des Senats der Musikhochschule ab


Die letzte Amtszeit der Präsidentin der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover („HMTMH“) endete am 31. März 2024. Aus diesem Grund wurde Anfang 2023 ein Auswahlverfahren für die Ernennung oder Bestellung einer neuen Präsidentin oder eines neuen Präsidenten der HMTMH eingeleitet.

Am 17. Oktober 2023 brach das Präsidium der HMTMH das Auswahlverfahren mit der Begründung ab, dass dieses nicht mehr ordnungsgemäß zu Ende geführt werden könne, da es zu Verfahrensfehlern gekommen sei.

Gegen die Abbruchentscheidung hat der Senat der HMTMH am 1. März 2024 bei der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover um vorläufigen Rechtsschutz (Az. 6 B 932/24) nachgesucht. Mit seinem Antrag wollte er eine Verpflichtung der zu diesem Zeitpunkt noch im Amt befindlichen Präsidentin der HMTMH erwirken, unverzüglich eine Senatssitzung einzuberufen, auf die Tagesordnung dieser Senatssitzung die Abstimmung über den Senatsvorschlag für einen neuen Präsidenten aufzunehmen und die Abstimmung unter ihrem Vorsitz zu ermöglichen, oder nötigenfalls für ihre ordnungsgemäße Vertretung zu sorgen.

Da bei dem Verwaltungsgericht Hannover in der 2. Kammer bereits ein gegen die Abbruchentscheidung gerichtetes Verfahren des durch den Senat ausgewählten Bewerbers anhängig war, hat die 6. Kammer den Beteiligten mitgeteilt, diese Entscheidung aufgrund ihrer Vorgreiflichkeit abzuwarten.

Mit Beschluss vom 21. März 2024 hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover die dortige Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, das Auswahlverfahren zur Besetzung der Stelle einer Präsidentin oder eines Präsidenten fortzuführen (Az. 2 B 5534/23), siehe Pressemitteilung vom 25. März 2024:

https://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/musikhochschule-hannover-muss-besetzungsverfahren-fur-die-prasidentenstelle-fortsetzen-230816.html

Gegen diese Entscheidung hat die Antragsgegnerin Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht erhoben. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 11. Juli 2024 die Beschwerde der Antragsgegnerin zurückgewiesen und ausgeführt, dass der Beschluss ihres Präsidiums vom 17. Oktober 2023, das Auswahlverfahren abzubrechen, rechtswidrig sei. Es fehle an einer Zuständigkeit des Präsidiums für die Entscheidung, das Verfahren abzubrechen. Vielmehr müsse das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur über einen Abbruch des Auswahlverfahrens über die Stelle eines Präsidenten einer Hochschule in staatlicher Trägerschaft entscheiden (Az. 5 ME 31/24).

Der Senat der HMTMH hat daraufhin in seiner Sitzung vom 2. Oktober 2024 beschlossen, das Auswahlverfahren durch die Wiederholung der Wahl zwischen den bisherigen Kandidaten fortzuführen. Am 23. Oktober 2024 hat wohl das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur das Auswahlverfahren abgebrochen.

Gegen die Abbruchentscheidung des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur hat der Senat der HMTMH am 29. Oktober 2024 mit einem weiteren Eilantrag bei der 6. Kammer um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht (Az. 6 B 4861/24). Über den Antrag ist bislang noch nicht entschieden, denn es stellt sich erneut die Frage der Vorgreiflichkeit eines (neuen) Verfahrens aus der 2. Kammer. Zudem gibt es noch einige prozessuale Unklarheiten, die die Antragstellung betreffen.

Dort läuft aktuell ebenfalls ein Eilverfahren (Az. 2 B 5359/24), mit welchem ein Bewerber für die Präsidentenstelle wiederum im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes die Fortsetzung des Auswahlverfahrens für die Besetzung der Präsidentenstelle begehrt. Der Eilantrag ist gerichtet gegen die Musikhochschule sowie gegen das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur. Aktuell laufen in diesem gerichtlichen Verfahren noch Stellungnahmefristen, sodass eine Entscheidung des Gerichts noch nicht absehbar ist.

Im älteren Verfahren 6 B 932/24 hat der Senat der HMTMH auch nach der Abbruchentscheidung des Ministeriums an seinem bisherigen Antrag festgehalten und diesen um den Antrag erweitert, die Präsidentin der Hochschule bzw. ihren Vertreter im Amt dazu zu verpflichten, gegen den Verfahrensabbruch des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur vorzugehen.

Mit Beschluss vom 8. Januar 2025 hat die 6. Kammer diese Anträge abgelehnt, da eine Abstimmung über den Senatsvorschlag für einen neuen Präsidenten aufgrund des zwischenzeitlich erfolgten Abbruch des Verfahrens nicht mehr möglich sei. Eine Verpflichtung der Präsidentin der HMTMH bzw. deren Vertreters im Amt zu einem Tätigwerden gegen die Abbruchentscheidung komme ebenfalls nicht in Betracht, da der Senat im Vorfeld nicht mit einem entsprechenden Begehren an die Präsidentin herangetreten sei und zudem auch kein Anspruch auf ein Tätigwerden glaubhaft gemacht sei.


Az. 6 B 932/24

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.01.2025

Ansprechpartner/in:
Mieke Westphal als Pressesprecherin

Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecherin
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-384

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