Artikel-Informationen
erstellt am:
18.09.2012
Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher
Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400
Die im August 2003 gegründete Klägerin stellt Design-Bedienmodule aus Kunststoff für die Automobilindustrie her. Sie ging aus einer Abteilung der Blaupunkt GmbH in Hildesheim hervor. Von dieser erwarb die Klägerin im Oktober 2003 die Kunststofffertigung mit der Maßgabe, einen neuen Standort zu begründen.
m 05.04.2004 stellte die Klägerin einen Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung. Danach sollte der Standort der Kunststofffertigung von Hildesheim in das TecCenter in Bad Salzdetfurth verlagert und 150 zusätzliche Dauerarbeitsplätze geschaffen werden. Die geplanten Gesamtinvestitionen beliefen sich auf 16.725.000,00 Euro und sollten in den Jahren 2004 bis 2007 erfolgen.
Mit Bescheid vom 17.11.2004 gewährte die NBank der Klägerin einen Investitionszuschuss bis zur Höhe von 1.254.375,00 Euro. In der Zeit von Dezember 2004 bis September 2005 wurden auf Antrag der Klägerin Fördermittel in Höhe von insgesamt 707.087,00 Euro ausgezahlt. Am 05.06.2008 teilte die Klägerin der Beklagten mit, sie plane, die Betriebsstätte in Bad Salzdetfurth zu schließen. Die Produktion sei weitgehend nach Polen verlagert worden. Dort würden die geförderten Maschinen und Anlagen eingesetzt.
Die NBank widerrief mit Bescheid vom 23.08.2010 den Zuwendungsbescheid und forderte die ausgezahlten Fördermittel in Höhe von 707.087,00 Euro nebst Zinsen zurück.
Hiergegen wendet sich die Klägerin. Sie meint, die Voraussetzungen für einen Widerruf lägen nicht vor. Die Dauerarbeitsplätze seien in der erforderlichen Höhe so lange geschaffen worden, dass eine Rückforderung nicht gerechtfertigt sei.
Beginn der Verhandlung um 9.30 Uhr in Saal 3
Aktenzeichen: 11 A 3980/10
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erstellt am:
18.09.2012
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