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Rücknahme der Einbürgerung wegen einer salafistischen Gesinnung?

Verwaltungsgericht verhandelt Klage zum Staatsangehörigkeitsrecht


Die 10. Kammer verhandelt am Mittwoch (12. Januar 2022) eine Klage gegen die Rücknahme einer Einbürgerung. Dem Kläger, der bereits 2014 eingebürgert wurde, wird vorgeworfen, zum Zeitpunkt seiner Einbürgerung eine salafistische Bewegung unterstützt zu haben.


Der Kläger hat die Moschee des Deutschen Islamkreis Hildesheim e.V. (DIK Hildesheim) von 2011 bis 2015 mit Unterbrechungen besucht und war dort von 2011 bis 2014 Jugendsprecher und aktives Mitglied. Das Niedersächsische Innenministerium hat den DIK Hildesheim am 13. März 2017 verboten und aufgelöst. Das Verbot stützte sich darauf, dass der Verein sich gegen die verfassungsgemäße Ordnung sowie gegen den Gedanken der Völkerverständigung richte und seine Tätigkeiten Strafgesetzen zuwiderliefen. In dem Verein sollen in konspirativer Art und Weise durch Indoktrination mit der salafistischen Ideologie Personen zielgerichtet radikalisiert worden sein, um diese zur Ausreise in Kriegsgebiete zu motivieren. Der ab Frühjahr 2014 bis September 2016 als Prediger und Imam der Moschee des DIK Hildesheim tätige Abu Walaa ist im Februar 2021 von dem Oberlandesgericht Celle - noch nicht rechtskräftig - unter anderem wegen der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren und 6 Monaten verurteilt wurde.


Der Kläger bestreitet eine eigene salafistische Gesinnung. Zudem bestreitet er, dass der DIK Hildesheim zum Zeitpunkt seiner Zugehörigkeit und dem Zeitpunkt seiner Einbürgerung im Jahr 2014 bereits eine salafistische Ideologie vertrat und gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstieß, aufgrund derer er 2017 verboten wurde.


Verhandlungsbeginn ist um 12:00 Uhr im Sitzungssaal 04 des Fachgerichtszentrums.

Aufgrund der geltenden Bestimmungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens stehen der Öffentlichkeit nur in begrenzter Anzahl Plätze zur Verfügung. Diese werden nach der Reihenfolge des Erscheinens vergeben. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass für den Zutritt zum Fachgerichtszentrum derzeit die 3G-Regel gilt.


Az: 10 A 4089/21


Artikel-Informationen

erstellt am:
11.01.2022

Ansprechpartner/in:
Katrin Angerstein als Pressesprecherin

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