Radio Leinehertz wendet sich mit Klage und Eilantrag gegen Widerruf der Zulassung
Mündliche Verhandlung für Ende April geplant
Beim Verwaltungsgericht Hannover (7. Kammer) sind Klage und Eilantrag der “106.5 Rundfunkgesellschaft gemeinnützige GmbH“ als Veranstalterin des Bürgerrundfunks „radio leinehertz 106.5“ gegen einen Widerrufsbescheid der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) eingegangen. Widerrufen wurden jeweils unter Anordnung der sofortigen Vollziehung (1.) die Zulassung zur Veranstaltung von Bürgerrundfunk (Hörfunk) und (2.) der vorläufige Zuwendungsbescheid zur institutionellen Förderung, letzterer mit Wirkung ab 1.4.2019.
Die Kammer beabsichtigt, Termin zur mündlichen Verhandlung von Klage und Eilantrag auf den 30.4.2019, 10.00 Uhr im Sitzungssaal 4 anzuberaumen.