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Radfahrer will Hochstraße über den „Brückenkopf“ in Hameln befahren

7. Kammer führt Ortstermin durch


Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover verhandelt am 2.8.2017 die Klage eines Hamelner Radfahrers gegen das von der Stadt Hameln durch Verkehrszeichen 254 (Verbot für Radverkehr) angeordnete Verbot, die Hamelner Hochstraße über den auf der Westseite der Weser gelegenen Kreuzungspunkt „Brückenkopf“ mit Fahrrädern zu befahren. Der Kläger möchte hingegen die Fahrbahn der Bundesstraße 83 in Richtung der Thiewallbrücke auch auf der Hochstraße benutzen. Radfahrer werden gegenwärtig bereits mehrere Hundert Meter weiter südlich des Beginns der Hochstraße auf das Torbayufer unmittelbar an der Weser abgeleitet. An diesem Punkt endet der Radweg auf der Pyrmonter Straße. Der gemeinsame Geh- und Radweg am Torbayufer verläuft parallel zur Pyrmonter Straße. Bleiben die Radfahrer hingegen auf der Fahrbahn der Pyrmonter Straße, können sie die Kreuzung am „Brückenkopf“ in Richtung Norden nicht höhengleich passieren. Die Befahrung der Hochstraße ist ihnen nicht erlaubt. Vielmehr müssen sie einen Umweg über einen unterhalb des „Brückenkopfes“ verschwenkten Fußgängertunnel nehmen, der über Rampen auch für sie freigegeben ist. Der Kläger hält dies mit § 45 Abs. 9 StVO für nicht vereinbar. Danach darf das Verbot der Benutzung der Fahrbahn auf der Hochstraße nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit oder Ordnung erheblich übersteigt. Diese Voraussetzungen liegen nach seiner Auffassung nicht vor.

Die Kammer wird die Örtlichkeit ab 13.30 Uhr vor Ort in Augenschein nehmen. Treffpunkt Pyrmonter Straße/Einmündung der Straße „Rosenbusch“.

Az.: 7 A 6058/17; Termin: 02.08.2017, 13.30 Uhr vor Ort

Artikel-Informationen

erstellt am:
31.07.2017
zuletzt aktualisiert am:
01.08.2017

Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750352
Fax: 0511 89750400

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