Nachverdichtung im Innenstadtbereich: Streit um Zulässigkeit einer Balkonanlage an der Grenze zum Nachbargrundstück
Mündliche Verhandlung der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover am Mittwoch, 11. März 2026
Die Klägerin, Eigentümerin eines mit einem Mehrfamilienhaus bebauten Grundstücks, begehrt die Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Balkonanlage direkt an der Grenze zum Nachbargrundstück. Das Mehrfamilienhaus auf dem Nachbargrundstück ist an der Stelle, an der die Balkone errichtet werden sollen, bis unmittelbar an die Grundstücksgrenze bebaut und weist an der Stelle, an der die Balkone errichtet werden sollen, Fenster auf, die durch die Balkone verschattet würden.
Die beklagte Landeshauptstadt Hannover hält die Errichtung der Balkone den Nachbarn gegenüber für rücksichtslos und hat die Erteilung der Genehmigung daher versagt. Sie geht davon aus, dass für die Fenster Bestandsschutz bestehe. Es sei zu vermuten, dass diese genehmigt, aber die Unterlagen im Krieg oder im Jahrhunderthochwasser vernichtet worden seien. Die Klägerin hält das Vorhaben für genehmigungsfähig, da es Unterlagen über die Genehmigung der Fenster nicht gebe und zum Schutz vor Einblicken vor den Fenstern die Konstruktion von Sichtschutzglas vorgesehen sei.
Die Kammer verhandelt das Verfahren vor Ort. Treffpunkt: Große Pfahlstraße 6 in 30161 Hannover (Oststadt).
Beginn der Verhandlung: 13.30 Uhr
Aktenzeichen: 4 A 3804/24