Artikel-Informationen
erstellt am:
03.06.2013
Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher
Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400
Der Kläger war bislang Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises. Zum 01.01.2013 wurde ein neuer Abfallentsorgungsvertrag geschlossen. Dabei wurde übersehen, den Vertrag mit dem alten Anbieter fristgerecht zu kündigen, so dass zwei wirksame Verträge über die Abfallentsorgung bestehen. Der Vertrag mit dem alten Anbieter lief bis Ende 2012, enthielt aber die Klausel, dass er sich stillschweigend um jeweils zwei weitere Jahre verlängert, wenn er nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor seinem Ablauf gekündigt wird.
Der Beklagte leitete gegen den Beamten ein Disziplinarverfahren ein. Er habe ein schweres Dienstvergehen begangen, indem er es unterlassen habe, eine fristgerechte Kündigung zu veranlassen. Daher sei eine Zurückstufung geboten.
Der Kläger räumt ein, einen Fehler begangen zu haben. Das allein rechtfertige aber nicht die Annahme eines schweren Dienstvergehens.
Beginn der Sitzung um 10.00 Uhr in Saal 2
Aktenzeichen: 18 A 5514/12
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erstellt am:
03.06.2013
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VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher
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