Artikel-Informationen
erstellt am:
03.12.2020
Ansprechpartner/in:
Dr. Mirko Widdascheck als Pressesprecher
Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecher
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-382
Die 4. Kammer verhandelt am kommenden Montag über eine Nachbarklage und einen Eilrechtsantrag gegen die Erweiterung des Psychiatrischen Krankenhauses in Wunstorf durch einen Neubau für die Kinder- und Jugendpsychiatrie. Die Kläger/Antragsteller als Eigentümer eines benachbarten Wohngrundstücks machen im Wesentlichen geltend, dass der Neubau rücksichtslos sei, weil durch das Gebäude erstmals Schallreflexionen der nahegelegenen Bahnstrecke in bislang ruhige Rückzugsbereiche ihres Grundstücks getragen werden.
Die Kammer hatte bereits zwei Eilanträge im Jahr 2018 abgelehnt. Auf die Beschwerde der Kläger/Antragsteller hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht dem letzten Eilantrag stattgegeben und die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet. Nachdem das beigeladene Klinikum eine Änderungsgenehmigung wegen Veränderung der Fassadenverkleidung an der Ostseite des Neubaus beantragt und mit Bescheid vom 19.05.2020 von der Stadt Wunstorf erteilt bekommen hat, haben die Kläger die Tekturgenehmigung in das Klageverfahren einbezogen. Die Beigeladenen haben einen Antrag auf Abänderung des Beschlusses des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts gestellt. Die Kläger/Antragsteller halten die Tekturgenehmigung weiterhin für rücksichtslos: die Nebenbestimmung zur schallabsorbierenden Ausführung der Ostfassade sei zu unbestimmt.
Die mündliche Verhandlung findet am 07. Dezember ab 15:30 in Saal 4 des Fachgerichtszentrums statt.
Interessierte Pressevertreter werden gebeten, sich bis zum 07. Dezember, 11:00 Uhr, bei der Pressestelle des Gerichts anzumelden und Sitzplätze zu reservieren. Die verbleibenden Sitzplätze werden der Öffentlichkeit nach Verfügbarkeit und der Reihenfolge des Erscheinens überlassen.
Az. 4 A 6938/17 und 4 B 4573/20
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erstellt am:
03.12.2020
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Dr. Mirko Widdascheck als Pressesprecher
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