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Nachbarklage gegen Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus in Kirchrode

4. Kammer verhandelt am 04. Februar 2021


Die 4. Kammer verhandelt am kommenden Donnerstag über eine Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit vier Wohneinheiten auf dem Grundstück Röhrichtweg 9, 30559 Hannover, Kirchrode.

Mit Bescheid vom 04.04.2019 erteilte die Beklagte der Beigeladenen die Baugenehmigung für das Vorhaben. Die Baugenehmigung umfasst Überschreitungen der durch den Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen durch eine Terrasse, einen Lichtschacht mit Stützmauer und einen Teil der Garagen. Das Gebäude ist insgesamt ca. 11,3 Meter hoch. Es bietet neben den als Aufenthaltsräumen genehmigten Wohnflächen im Erdgeschoss und Obergeschoss noch großzügige Nutzflächen im Kellergeschoss bzw. Dachgeschoss, die aber nicht als Aufenthaltsräume genutzt werden sollen und nach der Baugenehmigung auch nicht als solche genutzt werden dürfen.

Der Kläger ist Eigentümer des Nachbargrundstücks. Er macht einen Verstoß gegen die Festsetzungen des Bebauungsplans und einen Verstoß gegen das baurechtliche Rücksichtnahmegebot geltend. Das Gebäude werde stärker genutzt als durch die Festsetzung einer sogenannten Zwei-Wohnungs-Klausel für dieses Grundstück erlaubt sei. Das Vorhaben habe zudem aufgrund seiner Höhe und Länge erdrückende Wirkung und verdecke die Morgensonne. Befreiungen hätte die Beklagte nicht erteilen dürfen.

Die Beklagte und die Beigeladene verteidigen die Baugenehmigung. Sie sind der Ansicht, dass die Zwei-Wohnungs-Klausel nicht für das Grundstück der Beigeladenen gelte. Die seitlichen Baugrenzen hätten keine nachbarschützende Wirkung und das baurechtliche Rücksichtnahmegebot sei nicht verletzt.

Die mündliche Verhandlung beginnt um 9:00 Uhr am Röhrichtweg 9, 30559 Hannover, Kirchrode und wird um 10.30 Uhr im Sitzungssaal 4 des Fachgerichtszentrums fortgesetzt.

Interessierte Pressevertreter werden gebeten, sich bis zum 03. Februar 2021, 12:00 Uhr, bei der Pressestelle des Gerichts anzumelden und Sitzplätze zu reservieren. Die verbleibenden Sitzplätze werden der Öffentlichkeit nach Verfügbarkeit und der Reihenfolge des Erscheinens überlassen.

Az. 4 A 549/20

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.02.2021

Ansprechpartner/in:
Dr. Mirko Widdascheck als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecher
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-382

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