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Muss sog. "Little Home" aus öffentlichem Straßenraum in Ricklingen entfernt werden?

Klage und Eilantrag der Bewohnerin gegen straßenrechtliche Entfernungsverfügung


In der 7. Kammer sind am Freitag Klage und Eilantrag der Bewohnerin eines auf der Fahrbahn einer Ricklinger Straße stehenden Mini-Hauses für Obdachlose (sog. „Little Home“) gegen die Landeshauptstadt Hannover (LHH) wegen einer mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung versehenen straßenrechtlichen Ordnungsverfügung vom 6.9.2019 eingegangen. Die Bewohnerin wird darin unter Androhung der Ersatzvornahme aufgefordert, ihr Domizil aus dem öffentlichen Straßenraum zu entfernen, weil die dafür erforderliche straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis nicht vorliege. Ihr seien Alternativstandorte für ihr „Little Home“ und eine alternative Unterbringung in einer Unterkunft der LHH angeboten worden. Die Bewoherin macht geltend, nicht sie habe ihr ursprünglich auf einem Kirchengrundstück stehendes „Little Home“ in den öffentlichen Straßenraum verbracht, sondern unbefugte Dritte. Ihr sei der Vollzug der Beseitigungsverfügung spätestens am 5.10.2019 angekündigt.


Die Kammer will über den Eilantrag in der 40. KW entscheiden.


Klageverfahren: 7 A 4376/19

Eilverfahren: 7 B 4377/19


Artikel-Informationen

erstellt am:
30.09.2019

Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750352
Fax: 0511 89750400

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