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Muss Grundschülerin der Besuch einer „erdnussfreien“ Schule ermöglicht werden?

Beklagte lehnt die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ab


Am kommenden Dienstag, den 16. November 2021, wird am Verwaltungsgericht Hannover über die Klage einer 2015 geborenen Klägerin verhandelt. Die Klägerin begehrt die Verpflichtung der Beklagten zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Besuch einer Grundschule, die außerhalb des für sie zuständigen Schulbezirks liegt.

Zur Begründung tragen ihre vertretungsberechtigten Eltern vor, die Klägerin leide nachgewiesenermaßen an einer hochgradigen Erdnussallergie. Der Kontakt zu kleinsten Mengen an Erdnuss könne zu lebensbedrohlichen anaphylaktischen Reaktionen führen. Sie sei aufgrund dessen verpflichtet, ein Notfallset mit entsprechenden Medikamenten und einen Adrenalin-Autoinjektor rund um die Uhr bei sich zu führen. Bei der Grundschule, die sie gerne besuchen wolle, handele es sich um eine, von dem Nuss-Anaphylaxie-Netzwerk e.V. anerkannte, erdnussfreie Schule. Dort seien insbesondere die Lehrkräfte entsprechend für anaphylaktische Notfälle geschult.

Die Beklagte lehnt die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ab. Sie trägt vor, dass die Erdnussallergie der Klägerin keine eine Ausnahmegenehmigung rechtfertigende Besonderheit darstelle. Es gäbe inzwischen viele Kinder, die unter allergischen Reaktionen leiden würden und Notfallsets bei sich trügen. Die Klägerin habe vor der Einschulung auch keinen erdnussfreien Kindergarten besucht. Zudem seien alle Lehrkräfte an niedersächsischen Schulen für medizinische Notfälle geschult. Der Zusatz „erdnussfreie Schule“ stelle schließlich auch keinen Zusatz dar, der der Schule vom Kultusministerium überreicht worden sei.

Die 6. Kammer hatte einem entsprechenden Eilantrag der Klägerin mit Beschluss vom 05. August 2021 stattgegeben (Az. 6 B 4696/21). Die mündliche Verhandlung zur Hauptsache beginnt um 11:30 und findet in Sitzungssaal 01 des Fachgerichtszentrums statt.

Interessierte Pressevertreter werden gebeten, sich bis zum 15. November 2021 um 17.00 Uhr bei der Pressestelle des Gerichts anzumelden und Sitzplätze zu reservieren. Die verbleibenden Sitzplätze werden der Öffentlichkeit nach Verfügbarkeit und der Reihenfolge des Erscheinens überlassen.

Az.: 6 A 3907/21

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.11.2021

Ansprechpartner/in:
Dr. Mirko Widdascheck als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecher
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-382

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