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Muss ein Gast mehr als drei Nächte in einem BoxHotel übernachten dürfen?

4. Kammer verhandelt am 15.12.2021 erneut Klage der Betreiberin des Boxhotels in Hannover


Die Klägerin betreibt (unter anderem) in Hannover das sogenannte BoxHotel, das darauf ausgerichtet ist, dass Übernachtungsgäste in sogenannten Schlafboxen nächtigen, die nicht mit Tageslicht beleuchtet sind.

In einem ersten Verfahren hatte das Verwaltungsgericht Hannover mit Urteil vom 24.01.2019 (Az.: 4 A 6166/18) die beklagte Landeshauptstadt verpflichtet, der Klägerin die beantragte Baugenehmigung zu erteilen.

Die Landeshauptstadt versah diese Baugenehmigung mit der Nebenbestimmung, dass die unterbrechungsfreie Übernachtungsdauer pro Gast auf maximal drei aufeinanderfolgende Nächte begrenzt sei.

Gegen diese Nebenbestimmung richtet sich die Klage.

Die Landeshauptstadt beruft sich auf eine in einem Parallelverfahren ergangene Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg (Urteil vom 12.05.2021, Az.: 1 LB 29/20), die ihre Auffassung bestätigt habe. Die Klägerin hält die Entscheidung nicht für übertragbar, da es anders als in dem vom Oberverwaltungsgericht entschiedenen Fall bei dem BoxHotel vor allem um die Erfahrung gehe, in einer solchen Box zu übernachten. Es gehe nicht um eine kostengünstige Übernachtung, sondern um dieses besondere Erlebnis, auf das sich die Gäste bewusst einließen.

Die mündliche Verhandlung beginnt um 9.00 Uhr und findet in Saal 04 des Fachgerichtszentrums statt.

Interessierte Pressevertreter werden gebeten, sich bis heute Abend um 18.00 Uhr bei der Pressestelle des Gerichts anzumelden und Sitzplätze zu reservieren. Die verbleibenden Sitzplätze werden der Öffentlichkeit nach Verfügbarkeit und der Reihenfolge des Erscheinens überlassen.

Aktenzeichen: 4 A 1173/20

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.12.2021

Ansprechpartner/in:
Dr. Mirko Widdascheck als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecher
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-382

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