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Mündliche Verhandlungen am Verwaltungsgericht Hannover in ausländerrechtlichen Verfahren

Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen aus dem Bundesgebiet


Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover verhandelt am Donnerstag, 7. November 2024 u.a. über die Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen aus dem Bundesgebiet.

Der Kläger wurde im Bundesgebiet geboren und war seit 2006 im Besitz einer Niederlassungserlaubnis. Am 8. Oktober 2018 geriet er mit einem Passanten auf der Limmerstraße, Hannover, in Streit. Der Kläger wurde am 30. April 2019 vom Landgericht Hannover wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt und nach Teilverbüßung der Freiheitsstrafe im Maßregelvollzug untergebracht.

Die Beklagte hat den Kläger im Hinblick auf die Tat mit Bescheid vom 3. Dezember 2021 ausgewiesen. Die Unterbringung im Maßregelvollzug wurde im August 2022 zur Bewährung ausgesetzt. Im Hinblick auf die damals positive Prognose stellte die Kammer die aufschiebende Wirkung der Klage mit Beschluss vom 17. Januar 2023 wieder her. Die Beschwerde der Beklagten vor dem Nds. Oberverwaltungsgericht blieb ohne Erfolg.

Durch eine Ausweisung erlischt gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 5 AufenthG der Aufenthaltstitel und führt zur Ausreisepflicht des Ausländers. Dafür sind gem. §§ 53 ff. AufenthG die Ausweisungsinteressen und Bleibeinteressen im Einzelfall gegeneinander abzuwägen.

Die mündliche Verhandlung beginnt am 7. November 2024 um 14.30 Uhr und findet in Saal 1 des Fachgerichtszentrums Hannover statt.

Az. 5 A 6607/21


Die Kammer verhandelt am selben Tag ab 10 Uhr weitere Ausweisungsverfahren von zwei türkischen und einem syrischen Staatsangehörigen (Az. 5 A 1992/23, 5 A 3033/22 und 5 A 1670/22).

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.11.2024

Ansprechpartner/in:
Dr. Mirko Widdascheck als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecher
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-382

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