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Mündliche Verhandlung über Eilantrag eines Umweltvereins gegen Baugenehmigung für das Aldi-Logistikzentrum in Aligse (Lehrte)

Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover verhandelt am Dienstag, den 24. Oktober 2023 über einen Eilantrag, mit dem sich der Verein für Dorferhaltung und Umweltschutz e.V., ein nach dem Umweltrechtbehelfsgesetz anerkannter Verein aus Lehrte, gegen eine der Firma Aldi erteilte Baugenehmigung für den Neubau eines Logistikzentrums in Aligse (Lehrte) wendet.

Der Antragsteller hat gegen die der Firma Aldi von der Stadt Lehrte im Februar 2022 erteilte Baugenehmigung im November 2022 Widerspruch eingelegt und um vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz nachgesucht. Der Antragsteller hält die Baugenehmigung für rechtswidrig, weil diese nicht in Einklang stehe mit den Festsetzungen des zugrundeliegenden Bebauungsplans, den der Rat der Beklagten im Juli 2021 beschlossen habe und der am 17. Februar 2022 im Amtsblatt veröffentlicht worden sei. Dieser Bebauungsplan, gegen den sich der Antragsteller auch in einem Normenkontrollverfahren vor dem Nds. OVG wendet, sei im Übrigen aus vielerlei Gründen, die der Antragsteller als Umweltschutzverein rügen könne, unwirksam, so dass sich die Baugenehmigung auch aus diesem Grund als rechtswidrig erweise.

Die Stadt Lehrte, die zugleich als Bauaufsichtsbehörde die streitbefangene Baugenehmigung erteilt hat und die beigeladene Firma Aldi verteidigen die Baugenehmigung und den Bebauungsplan. Im Übrigen halten sie den Eilantrag für unzulässig, weil der Antragsteller seine Rechte verwirkt habe, weil er mit der Einlegung des Widerspruchs zu lange gewartet habe.

Mit dem Bau des Vorhabens wurde bereits begonnen.

Beginn der mündlichen Verhandlung ist um 9:00 Uhr in Saal 4 des Fachgerichtszentrums.

Az. 4 B 5339/22

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.10.2023

Ansprechpartner/in:
Dr. Mirko Widdascheck als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecher
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-382

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