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Klagen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit bundespolizeilicher Maßnahmen

10. Kammer überprüft eine Observation und Fahndung


Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover verhandelt am Mittwoch, den 6. September 2023 um 11 Uhr in Saal 4 über die Rechtmäßigkeit einer zweiwöchigen Observation und zweijährigen Fahndung der Klägerin.

Die Klägerin ist Umweltaktivistin und hat an einer Vielzahl von politischen Protesten teilgenommen. Sie erlangte dabei öffentliche Bekanntheit durch ihre Kletter- und Abseilaktionen, die sie auch im Bereich der Bahnanlagen des Bundes durchführte. Im Jahr 2020 fand ein CASTOR-Transport aus dem britischen Sellafield nach Biblis statt, über den die Klägerin auf ihrer Homepage berichtete. Zudem veröffentlichte sie den Termin des Transports. Aufgrund dessen schrieb sie die Bundespolizei zur Fahndung nach § 30 Abs. 5 des Bundespolizeigesetzes aus und ordnete ihre längerfristige Observation nach § 28 BPolG an. Die Klägerin beantragt die Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Maßnahmen.

Az. 10 A 5471/21 und 10 A 602/22

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.09.2023

Ansprechpartner/in:
Marcus Hettig als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecher
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-363

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