Artikel-Informationen
erstellt am:
17.11.2025
Ansprechpartner/in:
Dr. Mirko Widdascheck als Pressesprecher
Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecher
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-382
Die Kläger sind Eigentümer von Wohnhäusern in der Umgebung des (mittlerweile errichteten) Feuerwehrgerätehauses in Hemmingen-Westerfeld. Sowohl die Grundstücke der Kläger als auch das Grundstück der Feuerwehr liegen im Überschwemmungsgebiet der Leine. Neben der Erteilung einer Baugenehmigung bedarf die Errichtung baulicher Anlagen daher einer wasserrechtlichen Genehmigung gemäß § 78 Abs. 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Gegen diese Genehmigung, die die Region Hannover der Stadt Hemmingen (im Baugenehmigungsverfahren) erteilt hat, wehren sich die Kläger mit der Begründung, das Bauvorhaben verschärfe in Bezug auf ihre Grundstücke die Hochwassergefahr.
Die Region Hannover und die beigeladene Stadt Hemmingen machen unter Berufung auf ein im Genehmigungsverfahren eingeholtes Gutachten geltend, es sei - auch wegen einer Ausgleichsmaßnahme im weiteren Verlauf der Leine - nicht mit nachteiligen Auswirkungen auf die Grundstücke der Kläger zu rechnen.
Die Kläger hatten auch gegen die für das Vorhaben erteilte Baugenehmigung Klage erhoben. Diese Klage hat das Gericht mit - mittlerweile rechtskräftigem - Urteil vom 21. August 2025 abgewiesen (Aktenzeichen: 4 A 824/22).
Beginn der Verhandlung ist am Mittwoch, 19. November 2025 um 15.30 Uhr in Saal 1 des Fachgerichtszentrums.
Aktenzeichen: 4 A 8474/25
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erstellt am:
17.11.2025
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Dr. Mirko Widdascheck als Pressesprecher
Verwaltungsgericht Hannover
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