Artikel-Informationen
erstellt am:
02.07.2013
Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange
Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750352
Fax: 0511 89750400
Die Klage des IGMG Milli Görüs e.V. gegen ein Faltblatt, mit dem das Landesamt für Verfassungsschutz im Mai 2011 zu einer Expertenanhörung unter dem Titel „Islamische Radikalisierung - Gefahren und Handlungsmöglichkeiten“ eingeladen hatte, hat die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover am gestrigen Montag abgewiesen. Auf dem Titelblatt des Flyers war eine Collage verschiedener Embleme und Symbole abgebildet, die neben den Emblemen mehrerer dem terroristischen Spektrum zugeordneter Vereinigungen und einem Abbild von Osama Bin Laden auch das Logo des Klägers enthielt. Der Kläger sah sich durch die Abbildung in seinen Rechten verletzt, weil die Collage den wahrheitswidrigen Eindruck hervorrufe, er akzeptiere Gewalt zur Durchsetzung seiner Ziele. Damit werde er undifferenziert mit Terrororganisationen gleichgesetzt.
Dieser Argumentation folgte die Kammer nicht. Die Collage auf dem Titelblatt sei nicht isoliert zu bewerten sondern müsse im Kontext des gesamten Inhalts des Faltblattes und des Themas der damit beworbenen Veranstaltung betrachtet werden. Bei der Veranstaltung sei es um das Phänomen der Radikalisierung muslimischer Gläubiger gegangen. Insbesondere sei in dem Faltblatt auch ein Referat darüber angekündigt gewesen, welche Rolle den Moscheegemeinden bei der Prävention gegenüber Radikalisierungstendenzen zukomme. Da der Kläger nach eigenen Angaben als Betreiber von rund 500 Moscheen größter Träger von Moscheegemeinden in Deutschland sei, sei es gerechtfertigt, in diesem Zusammenhang auch den Kläger explizit zu erwähnen. Insofern sei die Verwendung seines Logos im Rahmen der Collage nicht diskriminierend sondern mit Bezug auf den sonstigen Inhalt des Faltblattes und das Thema der Veranstaltung sachlich begründet.
Az.: 10 A 413/12
Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beim Nds. Oberverwaltungsgericht beantragt werden.
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erstellt am:
02.07.2013
Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange
Verwaltungsgericht Hannover
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