Klage gegen geheimdienstliche Überwachung eines Moscheevereins
Mündliche Verhandlung am Verwaltungsgericht Hannover
Am kommenden Montag, den 13. April 2026, beschäftigt sich die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts mit der Rechtmäßigkeit von geheimdienstlichen Überwachungsmaßnahmen.
Das beklagte Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport informierte im Juni 2023 einen Moscheeverein, den damaligen 1. Vorsitzenden und dessen Familie sowie einen Prediger darüber, dass sie auf Grundlage des Artikel-10-Gesetzes vom Niedersächsischen Verfassungsschutz überwacht wurden. Die Überwachung erstreckte sich insbesondere auf die Telekommunikation und Post der Betroffenen.
Erklärtes Ziel der Maßnahmen war es, die Strukturen im Moscheeverein aufzuklären und Radikalisierungen zu erkennen, insbesondere im Anschluss an den Anstieg islamistischen Terrors in Deutschland und Europa ab 2015. Die Täterinnen und Täter verschiedener (teils gescheiterter oder verhinderter) Anschläge in Hannover wurden durch den Verfassungsschutz dem Moscheeverein zugeordnet.
Die Kläger begehren die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit dieses Vorgehens und verweisen unter anderem darauf, dass die Behörde auf Grundlage von Mutmaßungen und ohne eine die geheimdienstliche Überwachung rechtfertigende Tatsachengrundlage gehandelt habe.
Verhandlungsbeginn ist am 13. April 2026 um 13 Uhr in Sitzungssaal 01 im Fachgerichtszentrum.
Az. 10 A 3184/24