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Klage gegen Gebühren für die Unterbringung in einer städtischer Obdachlosenunterkunft

Verwaltungsgericht prüft die Rechtmäßigkeit der Satzung der Landeshauptstadt Hannover über die Unterbringung Obdachloser und Geflüchteter im Stadtgebiet


In dem vor der 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover verhandelten Klageverfahren wendet sich der Kläger gegen einen Gebührenbescheid der Landeshauptstadt Hannover, mit dem er in Höhe von monatlich 411 EUR für seine Unterbringung in einer städtischen Obdachlosenunterkunft herangezogen wird.


Der Kläger wurde erstmalig im Mai 2016 zur Abwendung von Obdachlosigkeit in die Einrichtung eingewiesen. Die Nutzungsgebühren betrugen zu diesem Zeitpunkt 159 EUR. Die Einweisung wurde unter gleichbleibenden Bedingungen bis zum 10. November 2020 verlängert. Am 26. März 2020 beschloss der Rat der Beklagten eine neue Satzung über die Unterbringung Obdachloser und Geflüchteter im Stadtgebiet, die zum 1. August 2020 in Kraft trat. Die Satzung sieht für Einzelpersonen eine Benutzungsgebühr von 411 EUR pro Monat vor. Mit Änderungsbescheid vom 9. Oktober 2020 verlangt die Beklagte die erhöhte Gebühr von dem Kläger.

Dieser wendet sich mit seiner Klage gegen die Erhebung der erhöhten Gebühr. Zur Begründung beruft er sich auf sein schutzwürdiges Vertrauen in den Fortbestand der ursprünglich Kostenerhebung. Ferner hält er die Satzung der Landeshauptstadt für rechtswidrig, weil die zugrundeliegende Gebührenkalkulation unzutreffend sei und zudem unter Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes eine einheitliche Gebühr für alle Unterkünfte verlangt werde.

Die Verhandlung findet am 20. Februar 2023 um 11.00 Uhr in Sitzungssaal 4 statt.

Az. 10 A 5836/20

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.02.2023

Ansprechpartner/in:
Katrin Angerstein als Pressesprecherin

Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecherin
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-379

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