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Klage auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle

Streit um die Zulässigkeit eines Vorhabenstandortes in der Nähe zu sensiblen Einrichtungen


Die 10. Kammer verhandelt am morgigen Dienstag, den 14.03.2023, die Klage von zwei Sportwettenanbietern. Sie begehren die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle in Hannover.


Das für die Erlaubniserteilung zuständige Ministerium für Inneres und Sport des Landes Niedersachsen hat die Erlaubniserteilung unter Verweis auf § 8 Abs. 3 Satz 1 des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes verweigert. Die Vorschrift sieht vor, dass Wettvermittlungsstellen einen Abstand von 200 Metern zu Suchtberatungsstellen und solchen Einrichtungen, die ihrer Art nach vorwiegend von Kindern und Jugendlichen genutzt werden, einhalten. Diesen Abstand sieht das Ministerium im vorliegenden Fall nicht als gewahrt an, da sich in unmittelbarer Nähe zur geplanten Wettvermittlungsstelle die Grundschule Kestnerstraße befindet. Die Klägerinnen ziehen die Vereinbarkeit der Vorschrift mit höherrangigem Recht - dem Grundgesetz und europarechtlichen Vorgaben - in Zweifel.

Die mündliche Verhandlung findet am Dienstag, 14.03.2023, ab 12:00 Uhr im Sitzungssaal 03 im Fachgerichtszentrum statt.

Az. 10 A 4968/21



Artikel-Informationen

erstellt am:
13.03.2023

Ansprechpartner/in:
Katrin Angerstein als Pressesprecherin

Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecherin
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-379

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