Artikel-Informationen
erstellt am:
07.07.2014
Die Klägerin ist Eigentümerin eines Grundstücks südlich der Straße „In den Kolkwiesen“, das in westlicher Richtung an das Betriebsgrundstück des CD- und DVD-Herstellers EDC GmbH (ehemals Polygram) angrenzt. Der Bebauungsplan aus dem Jahr 1962 weist das Gebiet als Industrie- und Gewerbefläche aus. Das Grundstück der Klägerin ist mit Gebäuden bebaut, für die die Stadt Langenhagen in den 90er Jahren Baugenehmigungen für die Nutzung als Fitnessstudio nebst Wohnung erteilt hatte.
Die Klägerin möchte die Baulichkeiten nunmehr für den Betrieb einer Kindertagesstätte nutzen. Eine entsprechende Bauvoranfrage lehnte die Stadt Langenhagen ab, da Bauplanungsrecht entgegenstehe.
Die Klägerin hält den Bebauungsplan für unwirksam. Zumindest aber habe sie im Hinblick auf die benachbarte Bebauung mit Wohnhäusern einen Anspruch auf Erteilung einer Ausnahme oder Befreiung.
Das Gericht verhandelt das Verfahren vor Ort.
Treffpunkt: In den Kolkwiesen 14 A, 30851 Langenhagen
Beginn der Verhandlung: 9.30 Uhr
Aktenzeichen: 4 A 2676/13
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07.07.2014