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Keine Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur Sonntagsöffnung im Gewerbegebiet Altwarmbüchen

Veranstalter hat Antrag auf Ausnahmegenehmigung zurückgezogen


Die für Sonntag vorgesehen Öffnung der Läden im Gewerbegebiet Altwarmbüchen findet nicht statt. Der Veranstalter hat seinen an die Gemeinde Isernhagen gerichteten Antrag auf Ausnahmegenehmigung wieder zurückgenommen. Die erteilte Genehmigung ist damit gegenstandslos geworden. Gegen die Genehmigung hatte die Gewerkschaft ver:di vor dem Verwaltungsgericht geklagt und einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt. Über diesen Antrag muss die 11. Kammer nun nicht mehr entscheiden. Die Beteiligten haben das Verfahren inzwischen für erledigt erklärt. In einer ausführlichen Verfügung hatte die 11. Kammer den Beteiligten zuvor mitgeteilt, dass sie erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der erteilten Genehmigung habe, weil es an der vom Gesetz geforderten Anlassbezogenheit fehle. Die zur Begründung der Genehmigung angeführte Verknüpfung mit dem über das Wochenende in der TUI-Arena auf dem hannoverschen Messegelände stattfindenden Tennis Davis-Cup erscheine nicht gerechtfertigt, weil es dafür an einer hinreichenden örtlichen Nähe und einer ausreichenden Ausstrahlungswirkung der Tennisveranstaltung fehle.

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.03.2016

Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750352
Fax: 0511 89750400

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