Artikel-Informationen
erstellt am:
15.12.2022
Ansprechpartner/in:
Dr. Mirko Widdascheck als Pressesprecher
Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecher
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-382
Die 1. Kammer verhandelt am kommenden Dienstag, den 20. Dezember 2022, insgesamt sieben gegen den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) gerichtete Klagen, die Straßenreinigungsgebührenbescheide betreffen.
Hintergrund der Klagen ist die Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren in der Landeshauptstadt Hannover ab 1. Januar 2021, die zu einer Klagewelle geführt hat. Für Grundstücke an Straßen, die zum 1. Januar 2021 in eine höhere Reinigungsklasse eingestuft wurden, haben sich die Straßenreinigungsgebühren teilweise verdoppelt oder verdreifacht.
Die 1. Kammer verhandelt nunmehr eine Reihe von Musterverfahren, die zum einen Straßen im Umfeld der „Limmerstraße“ betreffen, in denen das Reinigungsintervall von einem Mal auf drei Mal wöchentlich erhöht wurde; zum anderen betreffen sie Hauptverkehrsstraßen, in denen das Reinigungsintervall von drei Mal auf fünf Mal wöchentlich erhöht wurde.
Nach Überprüfung durch die Reinigungskommission im August 2021 sind einige der zuvor höhergestuften Straßen ab 1. Januar 2022 wieder in eine niedrigere Reinigungsklasse umgestuft worden. Für den davorliegenden Zeitraum halten die Kläger aber an ihren Klagen noch fest.
Die Kläger sind der Auffassung, dass die Höherstufung ihrer Straßen fehlerhaft erfolgt sei. Die „Limmerstraße“ mit dem „Litteringproblem“ stelle einen Sonderfall dar, der es nicht rechtfertige, pauschal fast ganz Linden/Limmer heraufzustufen. Für die höhergestuften Hauptverkehrsstraßen treffe die Begründung der intensiven Nutzung des öffentlichen Straßenraums durch verändertes Freizeitverhalten erst recht nicht zu. Außerdem beanstanden die Kläger die Gebührenkalkulation. Der Beklagte rechtfertigt die Kalkulation, tritt dem Vorwurf der pauschalen Höherstufung in Linden/Limmer entgegen und begründet die Höherstufung der Hauptverkehrsstraßen mit der Belastung durch Feinstaub und Mikroplastik.
Die Verhandlungen finden in Saal 4 des Fachgerichtszentrums statt. Verhandlungsbeginn ist um 9:00 Uhr.
Az.: 1 A 902/21, 1 A 904/21, 1 A 907/21, 1 A 925/21, 1 A 940/21, 1 A 928/21 und 1 A 761/21
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erstellt am:
15.12.2022
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Dr. Mirko Widdascheck als Pressesprecher
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