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Impfschaden als Dienstunfall

War die COVID-19-Schutzimpfung einer Förderschullehrerin eine dienstliche Veranstaltung?


Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts verhandelt am Donnerstag, den 24.11.2022, die auf die Feststellung eines Dienstunfalls gerichtete Klage einer 62-jährigen Förderschullehrerin. Die Klägerin ist Ende März 2021 im Gebäude ihrer Stammschule von einem mobilen Impfteam des Impfzentrums Hannover mit dem Impfstoff von AstraZeneca gegen das Coronavirus geimpft worden. Etwa eine Woche später erlitt sie schwerste körperliche Schäden, deren Folgen weiterhin andauern.

Die Klägerin vertritt die Auffassung, dass der Vorgang als Dienstunfall anzuerkennen sei, da die Impfung eine von ihrem Dienstherren - dem Land Niedersachsen - angebotene und zu verantwortende dienstliche Veranstaltung gewesen sei. Das beklagte regionale Landesamt für Schule und Bildung lehnt die Anerkennung als Dienstunfall ab und vertritt im Wesentlichen den Standpunkt, dass die Freiwilligkeit der Teilnahme an der Impfaktion der Einstufung als dienstliche Veranstaltung entgegenstehe. Die Verantwortlichkeit liege zudem bei der Region und der Stadt Hannover als Trägerinnen des Impfzentrums und seines Personals.

Verhandlungsbeginn ist am 24. November um 09:30 Uhr in Sitzungssaal 01 im Fachgerichtszentrum.

Az.: 2 A 460/22

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.11.2022

Ansprechpartner/in:
Katrin Angerstein als Pressesprecherin

Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecherin
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-379

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