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Heute keine Entscheidung zur Rechtmäßigkeit von Kostenbescheiden für Präventivgewahrsam von Fußball-„Fans“

Nach Inaugenscheinnahme der Gewahrsamszellen wird Entscheidung in Kürze schriftlich bekanntgegeben


In den drei Verfahren vor der 10. Kammer des Verwaltungsgerichts, in denen sich die Kläger gegen die Heranziehung zu Polizeikosten für ihre präventive Ingewahrsamsnahme im Vorfeld des Meisterschaftsspiels zwischen Hannover 96 und Eintracht Braunschweig im letzten November wenden, ist in der heutigen mündlichen Verhandlung noch kein Urteil verkündet worden. Nachdem der Rechtsanwalt der drei Kläger in der Verhandlung u. a. die Art und Weise der Unterbringung in den Zellen der Polizeidirektion als menschenrechtswidrig gerügt und dazu einen Beweisantrag gestellt hatte, begab sich das Gericht mit den Beteiligten kurzerhand vor Ort und nahm die betroffenen Zellen in Augenschein. Um das Ergebnis dieser Inaugenscheinnahme in Ruhe auswerten zu können, hat der zuständige Richter Andreas Kleine-Tebbe am Ende der sich daran anschließenden weiteren Verhandlung bekanntgegeben, dass eine Entscheidung im schriftlichen Wege ergehen wird. Dafür räumt das Gesetz dem Gericht eine Frist von zwei Wochen ein.

Sobald die Entscheidung den Beteiligten zugestellt sein wird, wird das Gericht hierüber auch die Öffentlichkeit informieren.

Az. 10 A 1184/17, 10 A 1487/17 und 10 A 1489/17

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.08.2017

Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750352
Fax: 0511 89750400

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