Gewerbebetrieb in Holtensen wehrt sich gegen „Absolutes Haltverbot“ in der Bredenbecker Straße
7. Kammer verhandelt vor Ort
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts führt am 19.6.2019 ab 13.00 Uhr eine mündliche Verhandlung mit Ortsbesichtigung in der Gemeinde Wennigsen OT Holtensen durch. Der Inhaber eines Hinterlieger-Gewerbebetriebes in der Bredenbecker Straße wehrt sich mit einer Klage und einem Eilantrag gegen die von der Region Hannover als Straßenverkehrsbehörde angeordnete Einrichtung eines Haltverbotsabschnitts (Zeichen 283 StVO) in Fahrtrichtung des Ortsteils Bredenbeck in unmittelbarer Nähe zu seinem Betrieb. Der Kläger macht geltend, seit der Aufstellung der Verkehrszeichen könnten insbesondere seine Mitarbeiter nicht mehr in der Bredenbecker Straße in unmittelbarer Nähe zu seinem Betriebsgrundstück auf der Fahrbahn parken. Die Region hält die Anordnung des Haltverbots hingegen wegen der Verschwenkung der Fahrbahn in diesem Bereich im Interesse der Verkehrssicherheit für unerlässlich.
Sofern der Termin nicht vor Ort abgeschlossen werden kann, soll um 15.30 Uhr im Sitzungssaal 4 des Fachgerichtszentrums in Hannover weiterverhandelt werden.
7 B 1550/19 und 7 A 1539/19