Niedersachsen klar Logo

Gericht muss erneut über aufenthaltsrechtliche Verfügung im Zusammenhang mit dem Deutschsprachigen Islamkreises Hildesheim e.V. entscheiden

Lagen Unterstützungshandlungen vor?


Am Donnerstag, den 29. September 2022, verhandelt die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover ein weiteres aufenthaltsrechtliches Verfahren, das im Zusammenhang mit dem im Jahr 2017 verbotenen „Deutschsprachigen Islamkreises Hildesheim e.V.“ (DIK) steht. Dem Kläger wird vorgeworfen, als Prediger die Tätigkeit des DIK und damit einer Vereinigung unterstützt zu haben, die den Terrorismus unterstützt hat.

Der Kläger wendet sich die Ausweisungsverfügung, die die Beklagte gegen ihn erlassen hat. Er wendet ein, dass er die Bestrebungen des DIK nicht habe erkennen können und lediglich einige Male als Gastprediger aufgetreten sei. Der Kläger ist Vater dreier Kinder, von denen zwei die deutsche Staatsangehörigkeit innehaben.


Die mündliche Verhandlung findet ab 11.00 Uhr im Sitzungssaal 4 des Fachgerichtszentrums statt.

Az.: 5 A 5054/22

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.09.2022

Ansprechpartner/in:
Dr. Mirko Widdascheck als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecher
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-382

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln