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Gericht entscheidet über Altkleider-Sammelcontainer in Hannover

7. Kammer verhandelt am 30.04.2013 mehrere Verfahren, in denen die Beteiligten um Fragen zu der Aufstellung von Alttextil-Sammelcontainern streiten


1. In dem ersten Verfahren wendet sich der Alttextilentsorgungsverband Hannover (im Folgenden: ATEV) gegen einen Sondernutzungsgebührenbescheid für den Zeitraum 8 - 12/2011 über ca. 43.000,00 € für die Aufstellung von 432 Containern im Stadtgebiet. Er beanstandet die Berechnung der Gebühr und rechnet mit nicht näher aufgeschlüsselten Schadensersatzansprüchen auf.

Beginn der Verhandlung um 10.00 Uhr

Aktenzeichen: 7 A 261/12

2. In weiteren drei Klageverfahren, die gemeinsam verhandelt werden sollen, geht es um die Rechtmäßigkeit der von der Landeshauptstadt Hannover (LHH) im Juni 2012 erteilten Sondernutzungserlaubnis. Die LHH hat aha auf der Grundlage eines vom Rat beschlossenen Konzepts eine Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung unter anderem von jeweils zwei Alttextil-Containern an 280 Standorten (Konzept Wertstoffinseln) erteilt. Die Mitbewerber, der ATEV und ein weiterer Bewerber, die ebenfalls Anträge auf Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen gestellt hatten, halten die Vergabe für rechtswidrig.

Beginn der Verhandlungen um 10.30 Uhr

Aktenzeichen: 7 A 3176/12, 4277/12 und 7 A 5454/12

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.04.2013

Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400

http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de

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