Artikel-Informationen
erstellt am:
26.09.2012
Die Klägerin, die Jagdgenossenschaft "Altwarmbüchener Moor", will im Ergebnis erreichen, dass drei Moorflächen - das "Harbersches Moor", das "Haimarsches Moor" und das "Rethmarsche Moor" wieder Teil ihres Jagdbezirks werden oder dass festgestellt wird, dass diese Flächen stets Teil des eigenen Jagdbezirks waren. Dazu wird die Kammer das jagdrechtliche Schicksal aller drei Flächen seit Mitte des 19. Jahrhunderts zu beurteilen haben.
- 11 A 2909/10 -Artikel-Informationen
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26.09.2012