Artikel-Informationen
erstellt am:
13.12.2023
Ansprechpartner/in:
Dr. Mirko Widdascheck als Pressesprecher
Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecher
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-382
Die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover verhandelt am Montag, 18. Dezember 2023 um 10:00 Uhr in Saal 4 des Fachgerichtszentrums die Klage eines Realverbandes - der Feldwegeinteressentschaft - sowie einer Jagdgenossenschaft, die sich gegen die Umnutzung eines im Außenbereich der Stadt Holzminden im Landschaftsschutzgebiet gelegenen und zuletzt für einen Gartenbaubetrieb genutzten Grundstücks wenden. Die Liegenschaft gehört dem örtlichen Tierschutzverein, der sein Tierheim dorthin verlagern möchte.
Mit dem streitgegenständlichen Bauvorbescheid hat die Stadt Holzminden die Umnutzung des Grundstücks in ein Tierheim unter bestimmten Voraussetzungen für planungsrechtlich zulässig erachtet. Nach erfolgloser Durchführung des Widerspruchsverfahrens haben die Klägerinnen Klage erhoben und unter anderem beanstandet, obwohl das Vorhaben an dieser Stelle im Außenbereich unverträglich sei, habe die Beklagte keine Alternativen geprüft. Den Planungen stünden Belange des Landschafts- und Naturschutzes und die Festsetzungen des Flächennutzungsplanes entgegen und es sei ihnen gegenüber rücksichtslos: Die Lärmimmissionen durch entstehendes Hundegebell und den An- und Abfahrtsverkehr seien unzumutbar, das Grundstück könne nur über einen im Eigentum der Feldwegeinteressentenschaft stehenden Wirtschaftsweg erreicht werden, durch Parasiten im Hundekot der ausgeführten Tiere werde das Gras auf den umliegenden Wiesen und Weiden unbrauchbar und wegen der Störungen des Wildes werde das Jagdausübungsrecht der Jagdgenossenschaft erheblich beeinträchtigt.
Bereits zuvor war das Vorhaben Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung: Mit Urteil vom 13. September 2023 (- 1 A 3806/21 -) hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover die Feldwegeinteressentschaft verpflichtet, dem Tierschutzverein ein beantragtes Sondernutzungsrecht zur Benutzung seiner Wegefläche einzuräumen (siehe dazu: https://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/klage-eines-tierschutzvereins-zur-erschliessung-eines-tierheims-in-holzminden-teilweise-erfolgreich-225433.html). Die Beklagte hat mittlerweile gegen das Urteil der 1. Kammer die Zulassung der Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht beantragt.
Az. 12 A 4563/21 und 12 A 6451/20
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