Niedersachsen klar Logo

Erkennungsdienstliche Behandlung rechtmäßig?

Verwaltungsgericht entscheidet über die Rechtmäßigkeit der erkennungsdienstlichen Behandlung eines Teilnehmers der DGB-Demonstration am 1. Mai 2018


Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts verhandelt die Klage eines 45-jährigen Hannoveraners gegen die Polizeidirektion Hannover wegen einer von dieser angeordneten erkennungsdienstlichen Behandlung. Eine erkennungsdienstliche Behandlung umfasst die Abnahme von Finger-, Handflächen- und Handkantenabdrücken, die Aufnahme von Lichtbildern und Portraitaufnahmen, die Feststellung äußerer körperlicher Merkmale (u. a. Fotografieren und Vermessen von Tätowierungen und anderen Körpermerkmalen wie beispielsweise Narben) sowie Messungen von Gewicht und Körpergröße. Anlass für die Maßnahme gegenüber dem Kläger war ein gegen diesen gerichtetes Ermittlungsverfahren wegen bestimmter Aktivitäten bei einer Versammlung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) am 1. Mai 2018. Der DGB hatte anlässlich des "Tags der Arbeit" zu einer Demonstration auf dem Trammplatz in Hannover aufgerufen, an der sich auch der Kläger beteiligte. Bei der Demonstration wurden auf Luftballonen Zeichen der Organisation "YPG" gezeigt. Die "YPG" ist in Deutschland bisher nicht verboten; es werden aber Verbindungen zu der in Deutschland mit einem Betätigungsverbot belegten und als Terrororganisation eingestuften Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) angenommen. Nachdem eine Versammlungsteilnehmerin nach Zeigen eines Ballons polizeilichen Maßnahmen unterzogen wurde, hinderten Polizeibeamte den Kläger daran, in deren Nähe zu kommen. Die hierauf von dem Kläger entfalteten Tätigkeiten nahm die Polizei zum Anlass, wegen Widerstands und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Verstoßes gegen das Vereinsgesetz zu ermitteln. Die Polizei ordnet den Kläger als politisch linksstehend ein.

Der Termin zur mündlichen Verhandlung findet am 16.10.2019 um 10.00 Uhr in Saal 1 statt.

4 A 5668/18

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.10.2019

Ansprechpartner/in:
Sven-Marcus Süllow

Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-328

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln