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Eilbeschluss der 15. Kammer zur Untervermietung eines Fitnessstudios an Einzelpersonen oder deren Haushalt ist am 16. Februar 2021 rechtskräftig geworden

Beteiligte haben keine Beschwerde eingelegt


Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover vom 01. Februar 2021, in der die 15. Kammer im Rahmen eines Eilverfahrens entschieden hat, dass die Untervermietung eines Fitnessstudios an Einzelpersonen oder deren Haushalte nicht gegen die Niedersächsische Corona-Verordnung verstößt, ist am 16. Februar 2021 in Rechtskraft erwachsen.

Die Beteiligten haben innerhalb der Rechtsmittelfrist keine Beschwerde eingelegt.

Die ursprüngliche Pressemitteilung zu dem Fall ist über folgenden Link abrufbar:

Untervermietung eines Fitnessstudios an Einzelpersonen verstößt nicht gegen die Niedersächsische Corona-Verordnung | Verwaltungsgericht Hannover (niedersachsen.de)

Az.: 15 B 343/21

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.02.2021

Ansprechpartner/in:
Dr. Mirko Widdascheck als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecher
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-382

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