Artikel-Informationen
erstellt am:
19.02.2021
Ansprechpartner/in:
Dr. Mirko Widdascheck als Pressesprecher
Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecher
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-382
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover vom 01. Februar 2021, in der die 15. Kammer im Rahmen eines Eilverfahrens entschieden hat, dass die Untervermietung eines Fitnessstudios an Einzelpersonen oder deren Haushalte nicht gegen die Niedersächsische Corona-Verordnung verstößt, ist am 16. Februar 2021 in Rechtskraft erwachsen.
Die Beteiligten haben innerhalb der Rechtsmittelfrist keine Beschwerde eingelegt.
Die ursprüngliche Pressemitteilung zu dem Fall ist über folgenden Link abrufbar:
Az.: 15 B 343/21
Artikel-Informationen
erstellt am:
19.02.2021
Ansprechpartner/in:
Dr. Mirko Widdascheck als Pressesprecher
Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecher
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-382