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Eilantrag gegen Verbot der Versammlung „Europa gegen den Terror des Islamismus“ bei Gericht eingegangen

Der Anmelder der für Samstag, den 15.11.2014 in Hannover angekündigten Versammlung wendet sich mit einem heute Mittag bei Gericht eingegangenen Eilantrag gegen das Verbot der Versammlung.


Der Antragsteller hält das Verbot für unverhältnismäßig, zumal die Polizeidirektion Hannover der von ihr so eingeschätzten Gefahrenlage mit versammlungsrechtlichen Beschränkungen (etwa Beschränkung auf eine nur stationäre Versammlung) hätte begegnen können.

Die für die Bearbeitung des Verfahrens zuständige 10. Kammer des Gerichts ist bemüht, das Verfahren so zügig zu bearbeiten, dass noch um Rechtsschutz vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht nachgesucht werden kann.

Aktenzeichen: 10 B 12882/14

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.11.2014

Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400

http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de

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