Artikel-Informationen
erstellt am:
11.11.2014
Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher
Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400
Der Antragsteller hält das Verbot für unverhältnismäßig, zumal die Polizeidirektion Hannover der von ihr so eingeschätzten Gefahrenlage mit versammlungsrechtlichen Beschränkungen (etwa Beschränkung auf eine nur stationäre Versammlung) hätte begegnen können.
Die für die Bearbeitung des Verfahrens zuständige 10. Kammer des Gerichts ist bemüht, das Verfahren so zügig zu bearbeiten, dass noch um Rechtsschutz vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht nachgesucht werden kann.
Aktenzeichen: 10 B 12882/14
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erstellt am:
11.11.2014
Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher
Verwaltungsgericht Hannover
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30175 Hannover
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