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Eilantrag gegen die Allgemeinverfügung (AV) des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 23. März 2020 hat keinen Erfolg

15. Kammer lehnt Eilantrag ab, mit dem sich der Antragsteller gegen das in der am 23. März 2020 erlassenen AV des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung angeordnete Versammlungsverbot wendet


Der Antragsteller beabsichtigt, am Samstag, den 28. März 2020 in Hannover eine Versammlung unter dem Motto „Gegen das totale Versammlungsverbot unter dem Deckmantel der Epidemiebekämpfung“ durchzuführen. Dies zeigte er am 23. und 25. März 2020 gegenüber der Versammlungsbehörde der Landeshauptstadt an, die ihm in einem Hinweis mitteilte, dass die Versammlung durch die vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung erlassene AV vom 23. März 2020 untersagt sei und anheim gestellt werde, die Versammlungsanzeige zurückzuziehen.

Mit seiner am 26. März 2020 erhobenen Klage wendet sich der Antragsteller gegen die AV, soweit darin Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum auf höchstens zwei Personen beschränkt werden und sucht zugleich um die Gewährung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes nach. Er hält die AV für rechtswidrig, da diese ein „totales Versammlungsverbot“ beinhalte.

Der Eilantrag, mit dem der Antragsteller die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage – und damit die Aussetzung der streitgegenständlichen AV – begehrt, hat vor der 15. Kammer keinen Erfolg. Zwar lässt die Kammer im Ergebnis offen, ob die AV in allen Punkten rechtmäßig und verhältnismäßig ist. Im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung kommt die Kammer jedoch zu dem Ergebnis, dass das Interesse des Antragstellers, die Versammlung wie geplant durchzuführen, hinter dem überragenden Interesse der Allgemeinheit an Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung sowie der Sicherung medizinischer Kapazitäten zurückzustehen hat.

Den Beteiligten steht das Rechtsmittel der Beschwerde zum Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zu.

Az.: 15 B 1968/20

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.03.2020

Ansprechpartner/in:
Dr. Mirko Widdascheck als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecher
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-382

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