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Eilantrag des im Auswahlverfahren um die Besetzung der Präsidentenstelle beim OLG Celle unterlegenen Präsidenten des LG Hannover bleibt erfolglos

2. Kammer sieht getroffene Auswahlentscheidung vom Beurteilungsspielraum gedeckt


Um die Nachfolge der seit August 2017 vakanten Leitung des Oberlandesgerichts Celle bewarben sich neben der früheren Staatssekretärin im Justizministerium auch der Präsident des Landgerichts Hannover sowie der Leiter der Generalstaatsanwaltschaft in Celle. Das Justizministerium wählte die frühere Staatssekretärin mit der Begründung aus, ihr komme aufgrund ihres höheren Statusamtes ein Leistungsvorsprung zu.

Die beiden unterlegenen Bewerber hatten bei den für ihren jeweiligen Dienstsitz zuständigen Verwaltungsgerichten Hannover bzw. Lüneburg sogenannte Konkurrentenverfahren eingeleitet.

Mit Beschluss vom 07.02.2018 hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover den Eilantrag des Präsidenten des Landgerichts Hannover als unbegründet abgelehnt. Das Justizministerium habe sich bei der getroffenen Entscheidung im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums gehalten. Es habe zu Grunde gelegt, dass die aus Anlass der Bewerbungen erstellten Beurteilungen in ihrem jeweiligen Beurteilungssystem die Höchstnote aufwiesen. Die Beurteilungen seien dennoch nicht im Wesentlichen gleich, weil die frühere Staatssekretärin ihre Leistungen in einem um vier volle Besoldungsstufen höheren Amt erbracht habe. Dass die Beigeladene als Staatssekretärin ein politisches Amt ausgeübt habe, ändere hieran nichts. Auch die Leistungen eines politischen Beamten seien im Falle seiner Bewerbung für ein Richteramt zu berücksichtigen. Es wäre mit dem Leistungsgrundsatz nicht zu vereinbaren, eine etwas mehr als 2-jährige Tätigkeit als Staatssekretärin unter den Tisch fallen zu lassen oder mit einem „Politmalus“ zu versehen.

Gegen den Beschluss kann der unterlegene Bewerber innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Nds. Oberverwaltungsgericht einlegen.

Az.: 2 B 11230/18

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.02.2018

Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750352
Fax: 0511 89750400

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