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Eigenschaft der „Kleefelder Straße“ in Hannover als Fahrradstraße erneut auf dem Prüfstand

Verhandlung der 7. Kammer am kommenden Freitag


Die 7. Kammer verhandelt am 13. August 2021 ab 10:00 Uhr (zunächst) vor Ort die Klage eines Anliegers der Kleefelder Straße gegen eine verkehrsbehördliche Anordnung der Landeshauptstadt Hannover über die Beibehaltung der Kleefelder Straße als Fahrradstraße im Bereich zwischen Michael-Ende-Platz und Gneisenaustraße.

Der Kläger, der bereits im Jahr 2019 erfolgreich gegen die Anordnung einer Fahrradstraße in dem besagten Abschnitt der Kleefelder Straße geklagt hatte (vgl. Pressemitteilung vom 17. Juli 2019, abrufbar unter: Anwohnerklage gegen Fahrradstraße erfolgreich | Verwaltungsgericht Hannover (niedersachsen.de), ist der Auffassung, dass bei der erneuten Anordnung die Interessen der Anlieger wiederum nicht hinreichend und zutreffend berücksichtigt worden seien.

Verhandlungsbeginn ist um 10:00 Uhr vor Ort. Die Verhandlung wird gegebenenfalls im Anschluss im Sitzungssaal 04 des Fachgerichtszentrums fortgesetzt.

Interessierte Pressevertreter werden gebeten, sich bis zum 12. August 2021, 16:00 Uhr, bei der Pressestelle des Gerichts anzumelden und Sitzplätze zu reservieren. Die verbleibenden Sitzplätze werden der Öffentlichkeit nach Verfügbarkeit und der Reihenfolge des Erscheinens überlassen.

Az.: 7 A 5667/19

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.08.2021

Ansprechpartner/in:
Dr. Mirko Widdascheck als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecher
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-382

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