Artikel-Informationen
erstellt am:
11.07.2019
Ansprechpartner/in:
Sven-Marcus Süllow
Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-328
Die Kleefelder Straße in Hannover wurde im Jahr 2013 durch verkehrsbehördliche Anordnung der Landeshauptstadt Hannover zu einer Fahrradstraße erklärt (Verkehrszeichen 244.1 und 244.2 der Anlage 2 zur Straßenverkehrsordnung), auf der aufgrund eines entsprechenden Zusatzzeichens auch Kraftfahrzeuge fahren dürfen. Der Kläger ist Anwohner und Verkehrsteilnehmer der Kleefelder Straße und hält die Voraussetzungen für die Anordnung einer Fahrradstraße für nicht gegeben. Die Beklagte hat an der Anordnung in einem an den Kläger gerichteten Bescheid festgehalten.
Das Verkehrszeichen 244.1, welches den Beginn einer Fahrradstraße markiert, regelt folgende Ge- und Verbote:
Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist – wie hier - durch Zusatzzeichen erlaubt.
Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
Das Nebeneinanderfahren von Fahrrädern ist erlaubt.
Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.
Sowohl gegenläufiger Fahrradverkehr als auch gegenläufiger Kraftfahrzeugverkehr sind gegenwärtig auf der Kleefelder Straße zulässig.
Die Fahrradstraße war bereits Gegenstand überörtlicher Presseberichterstattung, als es im November 2018 zu einer Konfrontation zwischen einer Fahrradfahrerin und dem entgegenkommenden Fahrzeugführer eines den Fahrbahnraum ausfüllenden Lkw über die Frage gekommen war, wer zu weichen hat.
Die Kammer wird zunächst um 10.15 Uhr eine Ortsbesichtigung vornehmen (Treffpunkt: „Michael-Ende-Platz“) und ab 14.00 Uhr im Sitzungssaal 4 des Fachgerichtszentrums Leonhardtstraße 15 zur Sache verhandeln.
7 A 7547/17
Artikel-Informationen
erstellt am:
11.07.2019
Ansprechpartner/in:
Sven-Marcus Süllow
Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-328