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Dürfen in Schulen politische Theaterstücke aufgeführt werden?

AfD beklagt Theaterstück „Danke dafür, AfD“


Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover verhandelt am Mittwoch, den 6. September um 13 Uhr in Saal 1 eine Klage der AfD Niedersachsen gegen das Niedersächsische Kultusministerium.

Die AfD Niedersachsen wendet sich gegen die Aufführung des Theaterstücks „Danke dafür, AfD“ an einer Schule in Osnabrück im Mai 2019. In dem Theaterstück setzten sich Schülerinnen und Schüler kritisch mit Äußerungen der Partei auseinander. Die AfD rügt, in der Theateraufführung sei eine Neutralitätsverletzung des Staates durch unzulässige Parteinahme zu sehen. Lehrkräfte hätten zwar dafür zu sorgen, dass alle zulässigen politischen Positionen im Unterricht geäußerten werden könnten, müssten aber beleidigende und rechtswidrige Äußerungen zurückzuweisen und unterbinden. Schulen seien kein Raum für die Darstellung politischen Aktivismus‘.

Das Niedersächsische Kultusministerium ist der Auffassung, es sei essentieller Bestandteil des Lehrauftrags, Schülerinnen und Schüler politisch zu bilden und ein Problembewusstsein zu schaffen, damit diese in der Lage seien, am gesellschaftspolitischen Leben teilzunehmen, sich eine eigene Meinung zu bilden und diese zu vertreten. Eine Neutralitätspflichtverletzung habe es nicht gegeben, da Lehrkräfte nicht politischen Einfluss auf den Inhalt des Theaterstücks genommen hätten.

Az. 6 A 2084/20

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.09.2023

Ansprechpartner/in:
Marcus Hettig als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecher
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-363

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