Niedersachsen klar Logo

Datenschutzrechtliche Verfügung gegen die Amazon Logistik Winsen GmbH rechtmäßig?

10. Kammer verhandelt bei der Amazon Logistik Winsen GmbH datenschutzrechtliches Verfahren


Am kommenden Donnerstag, den 9. Februar 2023, verhandelt die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover ein Verfahren der Amazon Logistik Winsen GmbH gegen die Landesbeauftragte für Datenschutz in Niedersachsen. Die Klägerin betreibt in Winsen (Luhe) ein Logistikzentrum zur Auslieferung von Waren aus dem Onlineversandhandel von Amazon (sogenanntes „Fulfillment Center“). In bestimmten Arbeitsbereichen benutzen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Handscanner, mittels derer bestimmte Arbeitsschritte erfasst werden.

Wegen dieser Vorgehensweise leitete die Beklagte ein datenschutzrechtliches Kontrollverfahren gegen die Klägerin ein mit dem Ergebnis, dass sie der Klägerin mit Bescheid von Oktober 2020 untersagte, aktuelle und minutengenaue Quantitäts- und Qualitätsdaten ihrer Beschäftigten ununterbrochen zu erheben und diese zur Erstellung von Quantitätsleistungs- und Qualitätsleistungsprofilen sowie für Feedbackgespräche und Prozessanalysen zu nutzen. Sie stellt sich auf den Standpunkt, dass die ununterbrochene Erhebung der entsprechenden Leistungsdaten der Beschäftigten rechtswidrig sei und gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoße.

Hiergegen wendet sich die Klägerin mit ihrer Klage. Zur Begründung trägt sie unter anderem vor, sie verstoße nicht gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen. Vielmehr habe sie ein berechtigtes Interesse an der Datenerhebung und Datenverarbeitung. So würden aktuelle und minutengenaue individuelle Leistungswerte bei der Steuerung der Logistikprozesse kurzfristig dazu benötigt, um auf Schwankungen in einzelnen Prozesspfaden durch Verschiebungen reagieren zu können. Anhand der aktuellen Leistungswerte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könne sie erkennen, ob Mitarbeitende an einem bestimmten Tag besonders schnell oder besonders langsam arbeiteten und hierauf durch Umverteilung reagieren. Mittelfristig würden zurückliegende individuelle Leistungswerte benötigt, um die konstanten Stärken und Schwächen der Mitarbeitenden zuverlässig erfassen und bei der flexiblen Einsatzplanung berücksichtigen zu können. Zudem ermögliche diese Vorgehensweise die Schaffung objektiver und fairer Bewertungsgrundlagen für Feedback und Personalentscheidungen. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern könne objektives und individuell leistungsbezogenes Feedback gegeben werden, das nicht durch subjektive Wahrnehmungen beeinflusst sei.

Die öffentliche Sitzung beginnt um 10.00 Uhr bei der Klägerin vor Ort. Treffpunkt ist das Amazon Logistikzentrum in der Borgwardstraße 10 in 21423 Winsen.


Der vor Ort zur Verfügung stehende Verhandlungssaal der Klägerin bietet insgesamt Platz für 15 Zuhörende.

Bei der im Rahmen der Verhandlung beabsichtigten Besichtigung des Fulfillment-Centers stehen für Zuhörende 5 Plätze zur Verfügung.

Die Vorsitzende der 10. Kammer hat folgende Anordnungen bezüglich des Zugangs zum Verhandlungssaal bzw. zum Fulfillment-Center getroffen:

· 10 der Sitzplätze sind Vertretern von Presse, Rundfunk und Fernsehen vorbehalten, 5 Plätze sind für die allgemeine Öffentlichkeit reserviert.

· Die Vergabe der Zuhörerplätze erfolgt nach dem „Windhundprinzip“. Der Zugang zum Verhandlungssaal der Klägerin wird nach der zeitlichen Reihenfolge der Anmeldungen gewährt. Die ersten 3 Anmeldungen aus dem Bereich Presse, Rundfunk und Fernsehen und die ersten 2 Anmeldungen aus dem Bereich der allgemeinen Öffentlichkeit gelten auch als Anmeldung für die Besichtigung des Fulfillment-Centers.

· Das Anmeldeverfahren beginnt am 6. Februar 2023 um 10.00 Uhr. Vor diesem Zeitpunkt eingehende Anmeldungen werden nicht berücksichtigt. Mitteilungen über einen verfrühten Eingang erfolgen nicht. Anmeldungen erfolgen ausschließlich per E-Mail bis zum 8. Februar 2023 12.00 Uhr an die Pressestelle des Gerichts unter der Mailadresse: vgh-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de.

· Medienvertreter müssen sich am Sitzungstag mit einem Presseausweis oder einem anderen geeigneten Nachweis legitimieren.

· Bis zehn Minuten vor Sitzungsbeginn nicht von Medienvertretern im Verhandlungssaal eingenommene Sitzplätze werden für die allgemeine Öffentlichkeit freigegeben.

· Bis zehn Minuten vor Sitzungsbeginn nicht von Zuhörern aus der allgemeinen Öffentlichkeit im Sitzungssaal eingenommene Sitzplätze werden für Medienvertreter freigegeben.

Az.: 10 A 6199/20

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.02.2023

Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750352
Fax: 0511 89750400

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln