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Das Verwaltungsgericht stellt klar

Erfassung und Erstbearbeitung der Klagen gegen Müllgebührenbescheide werden mit unvermindertem Einsatz fortgesetzt


Die jüngste Medienberichterstattung über die Folgen der Klagewelle gegen die neuen Müllgebühren in Hannover und der Region hat in Teilen der Öffentlichkeit Irritationen darüber ausgelöst, wie das Verwaltungsgericht die gegen die Gebührenbescheide erhobenen bzw. noch weiter eingehenden Klagen behandelt.

Zur Klarstellung weist das Verwaltungsgericht darauf hin, dass die eingegangenen bzw. noch eingehenden Klagen weiterhin mit einem sehr hohen personellen Einsatz bearbeitet werden, indem sie im Verfahrensregister erfasst, Aktenzeichen vergeben, Verfahrensakten angelegt und Eingangsmitteilungen an die Beteiligten übermittelt werden. Regelmäßig ergehen dabei zugleich auch schon erste rechtliche Hinweise der mit der Erstbearbeitung der Klagen befassten Richter an die Beteiligten, z.B. wenn für die weitere Verfahrensdurchführung notwendige Angaben unvollständig sind.

Nach derzeitigem Stand sind ca. 1.500 Klageeingänge bisher insoweit abgearbeitet worden. Angesichts der Klageflut wird es aber voraussichtlich noch etliche Wochen dauern, bis alle Klagen gegen die Müllgebühren auf diese Weise bearbeitet sein werden, zumal auch weiterhin noch neue Klagen eingehen. Die Kläger müssen deshalb damit rechnen, dass ihnen eine Bestätigung des Klageeingangs erst deutlich nach Einreichung der Klage zugesandt wird.

Im Rahmen der bisherigen Bearbeitung der Klagen hat sich im Übrigen herausgestellt, dass sich eine erhebliche Anzahl von Klägern nicht gegen die Neugestaltung der Gebührensatzung als solche wendet, sondern nur einzelne Berechnungspunkte bemängelt. Derartige Streitpunkte werden nach Einschätzung des Gerichts vielfach unabhängig von den beim Nds. Oberverwaltungsgericht gegen die Gebührensatzung eingereichten Normenkontrollanträgen ausgeräumt und dadurch eine unstreitige Erledigung der Verfahren erreicht werden können, so dass solche Verfahren zunächst nicht zum Ruhen gebracht werden sollen.

Ansprechpartner für diese Pressemitteilung:

RiVG Burkhard Lange

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.02.2014

Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange

Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750352
Fax: 0511 89750400

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