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Das versteckte Parkhaus

7. Kammer verhandelt am 11.11.2014 die Klage der Betreiberin des Parkhauses Lützowstraße in Hannover auf Verpflichtung der Landeshauptstadt zur Aufstellung von sieben Wegweisern zu ihrem Parkhaus.


Die Klägerin betreibt das Parkhaus Lützowstraße („Parkhaus am Steintor“) in Hannover. Sie möchte, dass die Landeshauptstadt Hannover zur Aufstellung von sieben Wegweisern zu ihrem Parkhaus verpflichtet wird, Zug um Zug gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 5.300 €. Die Wegweiser sollen am Leibnizufer, in der Brühlstraße, in der Escherstraße (3), in der Münzstraße und in der Goethestraße aufgestellt werden. Derzeit besteht außer der Beschilderung unmittelbar in der Einfahrt zum Garagengebäude nur ein Hinweiszeichen in der Escherstraße in ca. 50m Entfernung zur Parkhauszufahrt.

Die Landeshauptstadt hat die Aufstellung der Wegweiser mit einem Verwaltungsakt abgelehnt, nach dessen Begründung die Voraussetzungen nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für das von der Klägerin gewünschte Verwaltungshandeln nicht vorliegen sollen.

Im Vorfeld des Verwaltungsverfahrens hatte die Landeshauptstadt noch die Aufstellung der beantragten sog. „statischen“ Wegweiser angeboten, wenn sich die Klägerin an den Kosten auch des „dynamischen“ Parkleitsystems der Stadt beteiligt. Bei dynamischen Wegweisern wird den Kraftfahrern elektronisch die Anzahl der noch freien Parkplätze mitgeteilt.

Die Klägerin, die eine Minderauslastung ihres Parkhauses mit 242 Stellplätzen geltend macht, lehnt die Kostenbeteiligung an dem von ihr nicht gewünschten teureren „dynamischen“ Parkleitsystem ab, möchte nur die Kosten der „statischen“ Wegweiser tragen und hält der Stadt ein unzulässiges Koppelungsgeschäft vor. Sie sieht sich auch in ihrem Anspruch auf Gleichbehandlung verletzt, weil die Stadt bei anderen Parkhäusern entsprechende statische Wegweiser aufgestellt habe.

In dieser Sache ist zusätzlich ein Zivilrechtsstreit zwischen den Beteiligten beim OLG Celle anhängig.

Das Gericht verhandelt das Verfahren vor Ort, um die Örtlichkeit in Augenschein zu nehmen.

Treffpunkt: Vor dem Eingang zum Parkhaus in der Lützowstraße 3 in 30159 Hannover.

Beginn der Sitzung: 10.00 Uhr, ggfs. Fortsetzung der mündlichen Verhandlung am gleichen Tag um 12.30 Uhr im Sitzungssaal 1 des Verwaltungsgerichts.

Aktenzeichen: 7 A 3131/13

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.11.2014

Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400

http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de

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