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Darf Karanjaöl in Sonnenschutzprodukten als UV-Filter eingesetzt werden?

Klägerin wendet sich gegen Untersagung verschiedene Sonnenschutzprodukte in den Verkehr zu bringen


Die Klägerin ist Herstellerin von Naturkosmetika, darunter auch Sonnenschutzprodukte, die pflanzliche Öle - hier Karanjaöl - enthalten. Die Beklagte hat der Klägerin untersagt, verschiedene Sonnenschutzprodukte in den Verkehr zu bringen. Dagegen wendet sich die Klägerin mit ihrer Klage. Neben der europarechtlich zu betrachtenden Fragestellung, ob Karanjaöl als UV-Filter eingesetzt werden darf, werden von der 15. Kammer in der mündlichen Verhandlung voraussichtlich auch verschiedene formelle und prozessuale Aspekte erörtert.

Die öffentliche Sitzung am 10. Oktober 2019 beginnt um 9:15 Uhr in Saal 03 des Fachgerichtszentrums.

Az. 15 A 1192/16

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.10.2019

Ansprechpartner/in:
Dr. Mirko Widdascheck als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecher
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-382

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